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Mit ‘zm’ getaggte Artikel

Außer bei Unterschreiten der Bagatellgrenze müssen Meldungen jeweils bis zum 25. des Folgemonats abgegeben werden
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Allerorten ist zwar vom Bürokratieabbau innerhalb der EU die Rede, doch die steuerliche Realität sieht wie so oft anders aus. Bislang waren insbesondere Dienstleister von der Verpflichtung ausgenommen, jeweils zeitgleich zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung auch eine Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) senden zu müssen. (mehr …)

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