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Mit ‘Werbungskostenabzug’ getaggte Artikel

Erst im Juli letzten Jahres entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium direkt nach dem Schulabschluss in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Leider währte die Freude darüber nicht lange denn der Gesetzgeber stellte schon wenige Monate später die alte Rechtslage wieder her. Doch es besteht nun wieder Hoffnung da aktuell ein neues Verfahren eröffnet wurde.
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Wer erst später feststellt das ein Drucker oder/und ein Scanner benötigt wird und diesen nicht im Bundle mit dem Computer erworben hat, der kann die Kosten für den Erwerb eines Multifunktionsgeräts als geringwertiges Wirtschaftsgut zum sofortigen Werbungskostenabzug geltend machen.

In voller Höhe als Werbungskosten können Aufwendungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden, allerdings darf dabei die Aufwendung für das einzelne Wirtschaftsgut nicht teurer als 410 € netto (Rechnungsbetrag: höchstens 487,90 €) sein.

Als geringwertiges Wirtschaftsgut bezeichnet man etwas was nicht nur im Verbund, anhand der betrieblichen Zweckbestimmung, mit einem anderen Wirtschaftsgut nutzbar ist. (mehr …)

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