Mit ‘weiterverkauf’ getaggte Artikel
Sollten Sie – zum Beispiel – mit Ihrer Steuersoftware nicht zufrieden sein, können Sie diese weiterverkaufen, dies entschied der Europäische Gerichtshof unlängst in einem bahnbrechenden Urteil, selbst dann, wenn Sie die Software als Download gekauft haben.
Ein ausschließliches Recht der Verbreitung erschöpft sich mit dem Erstverkauf, entschieden die Richter und wiesen so den Softwarehersteller Oracle in ihre Schranken. (mehr …)
Auf meinesteuersoftware.de können Sie Steuer-Programme auch gebraucht kaufen und verkaufen. Viele halten das für rechtlich nicht korrekt – hier erfahren Sie mehr. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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