Mit ‘Vollziehung’ getaggte Artikel
Wenn Sie als Steuerpflichtiger Ihren Steuerbescheid erhalten und dieser statt der eigentlich gewünschten Steuererstattung eine Steuernachzahlung ausweist, gilt der Grundsatz: Erst zahlen, dann streiten. Denn das Gesetz schreibt vor, dass auch die Steuern, über die der Steuerpflichtige und das Finanzamt im Rahmen eines Klage- oder Einspruchsverfahrens streiten, erst einmal zu zahlen sind. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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