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Mit ‘Veranlagungszeitraum’ getaggte Artikel

Steuererklärung 2011 - Abgabe Frist 2012Auch dieses Jahr muss die Steuererklärung im Normalfall wieder bis spätestens zum 31.Mai abgegeben werden, es sei denn Sie beantragen eine Fristverlängerung diese ist bis zum 31.12.2012 möglich. Für das Kalenderjahr 2011 sind folgende Erklärungen bis zum 31. Mai 2012 bei den Finanzämtern abzugeben: (mehr …)

Einkommen­steuererklärungen mit Einkünften nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 EStG sind nach § 25 Absatz 4 i.V.m. § 52 Absatz 39 Einkommensteuergesetz (EStG) ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Aus technischen Gründen kann für beschränkt Steuerpflichtige zum 1. Januar 2012 noch kein Zugang für die elektronische Übermittlung eröffnet werden. Deshalb sind die Einkommensteuererklärungen beschränkt Steuerpflichtiger bis zur Eröffnung eines entsprechenden Zu­gangs – gemäß dem derzeitigem Planungsstand ist die Eröffnung zum 1. Januar 2013 vorgesehen – weiterhin in Papierform einzureichen. (mehr …)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nahm einem umfangreichen Schreiben Stellung zu dem Verfahren § 22a EStG. Rentenbezugsmitteilungen müssen nach § 22a Abs. 1 Sätze 1, 2 EStG von den Mitteilungspflichtigen durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die zentrale Stelle übermittelt werden. Hierbei hat der Mitteilungspflichtige für Rentenbezugsmitteilungen, die für den Veranlagungszeitraum 2010 ff. zu übermitteln sind, die im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung zu beachten (§ 22a Abs. 1 Satz 1 EStG).
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