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Mit ‘ustva’ getaggte Artikel

Wenn Sie nicht als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer gelten oder von dieser Regelung keinen Gebrauch machen, müssen Sie beim Finanzamt regelmäßig vierteljährliche oder monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. In diesenVoranmeldungen erklären Sie Ihre Umsätze und machen Ihre Vorsteuern (Umsatzsteuer auf die Eingangsleistungen) geltend. (mehr …)

Das Finanzamt bewegt sich mit großen Schritten aufs Jahr 2010 zu. Seit Oktober 2009 sind die neuen Formulare für die Meldung der Umsatzsteuer-Voranmeldung veröffentlicht. (mehr …)

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