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Mit ‘urteile’ getaggte Artikel

Ein privater Betreiber einer Photovoltaikanlage, der den mit dieser Anlage erzeugten Strom an einen Energieversorger weiter veräußert, ist ein umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer. Somit ist er auch grundsätzlich zum Abzug von Vorsteuer berechtigt. Drei neue Urteile des Bundesfinanzhofs zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs informieren über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

Fall 1: Anlage auf einem leerstehenden Schuppen
Ein (privater) Stromerzeuger installierte eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach eines anderweitig nicht genutzten Schuppens. Hier kann der Stromerzeuger den Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Schuppens nur teilweise beanspruchen, nämlich nur insoweit, als er das gesamte Gebäude für die Stromlieferungen unternehmerisch nutzt. (mehr …)

Das Finanzamt als Sponsor für einen Jaguar?Tja schön wäre es gewesen aber was dabei herauskommt kann sich ja jeder wohl an zehn Fingern ausrechnen, die Kosten für einen 30 Jahre alten Jaguar E-Type sind als unangemessene Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig entschied unlängst das Finanzgericht Stuttgart.

Der mit dem historischen Kennzeichen („H“) zugelassene Jaguar E-Type, Baujahr 1973, ist in den Jahren 2004 und 2005 ausschließlich betrieblich genutzt worden. Viermal wurde er zu Kundenbesuchen eingesetzt und dabei insgesamt 539 km gefahren. Weitere Fahrten dienten der TÜV-Abnahme und der Inspektion. Das Finanzamt stellte sich quer und ließ die Kosten dieses Fahrzeugs nicht zum Abzug zu. (mehr …)

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