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Mit ‘urteil’ getaggte Artikel

Sollte ein verheirateter Arbeitnehmer mit einer guten „Kollegin“ am Beschäftigungsort in einer Art Wohngemeinschaft zusammen leben, kann er dafür tatsächlich die Kosten für die doppelte Haushaltsführung bei der Steuererklärung geltend machen. Allerdings muss dazu der Haupthausstand am Familienwohnsitz beibehalten werden. (mehr …)

Die Kosten eines Rechtsstreits den Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber führen sind ab sofort als Werbungskosten absetzbar, dies wurde unlängst vor dem obersten Finanzgericht dem Bundesfinanzhof entschieden. Somit kann der Arbeitnehmer sowohl die Anwaltskosten wie auch eine Schadensersatzzahlung geltend machen, da bei arbeitsrechtlichen oder bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, welche das Arbeitsverhältnis betreffen, ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Berufstätigkeit vorliegt. (mehr …)

Mit Entscheidung des Bundesfinanzhofs wurde festgestellt, dass die Neuregelung für den Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, sofern ein geminderter Mietertrag vorliegt, durch das Jahressteuergesetz 2009 verfassungsgemäß ist. Somit ist auch die Anwendung der Neuregelung bereits für das Jahr 2008 mit dem Grundgesetz vereinbar.

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Wenn Sie mehrere Gebrauchsgegenstände über mehrere Jahre mittels der Internet-Plattform „ebay“ verkaufen, kann es sein das Sie einer nachhaltigen, unternehmerischen und damit umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit nachgehen, was zur Folge hat, dass Sie umsatzsteuerpflichtig sind.

Der Fall: (mehr …)

Um Zuwachs von Spielhallen einzuschränken und die Bürger von der Spielsucht fernzuhalten, wurde die Vergnügungsteuer um 9 Prozentpunkte nach oben gesetzt. Ein Spielhallenbetreiber klagte dagegen, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied darauf hin, dass die Steuererhöhung verfassungsgemäß ist.
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Wer bedingt durch den Beruf umzieht und am neuen Arbeitsort eine neue Wohnung anmietet, ist berechtigt die Mietkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend machen – dies gilt allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Der BFH erklärt was dies genau bedeutet. Ein Ehepaar lebte gemeinsam in einer Stadt. Der Ehemann wechselte den Arbeitsplatz und zog aufgrund dessen in eine andere Stadt. Für die neue, 165 qm große Wohnung lief der Mietvertrag ab dem 1. Dezember, dem ersten Arbeitstag des Mannes. Die Ehefrau und das Kind sollten dann im Februar nachkommen. So geschah es auch, und im Rahmen der doppelten Haushaltsführung machte der Mann in seiner Steuererklärung die Miete für Dezember bis Februar als Werbungskosten geltend. Da die Familie so lange doppelt Miete gezahlt hatte, denn der neue Mietvertrag lief bereits, aber der alte Vertrag konnte erst zum Ende des Monats Februar gekündigt werden.
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich die Kosten, die Ihnen durch die Ausübung eines Sports entstehen, als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen abzusetzen. Die theoretische Definition der außergewöhnlichen Belastungen ist, dass es sich um Kosten handel muss, die Ihnen zwangsläufig entstehen und von denen die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler, mit gleichen Einkommensverhältnissen sowie gleichen Vermögensverhältnissen und gleichem Familienstand, nicht betroffen sind. Zu den abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen zählen vor allem Krankheitskosten, die möglichst vollständig aufgeschlüsselt werden sollten, damit sie tatsächlich zu einer Steuerersparnis führen.
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steuererklärung nachträglich für ungültig erklärenWenn das Finanzamt einen gültigen Steuerbescheid ändern will und sich dies nachteilig für den Steuerpflichtigen auswirken würde, so muss das Finanzamt einige Regeln einhalten, sollten diese nicht beachtet werden ist keine Änderung des Steuerbescheides mehr möglich.

Der Fall:

Ein für bis zu neun Filialen zuständiger Verkaufsleiter, musste fortwährend die verschiedenen Zweigstellen anfahren. In seiner Steuererklärung gab er daher zum einen die Fahrten zwischen der Wohnung und den Arbeitsstätten an, zum anderen machte er aber auch Verpflegungskosten steuerlich geltend, diese beliefen sich pro Jahr um rund 2.800 Euro. Drei Jahre lang hatte das Finanzamt keine Einwände und hat alle Kosten anerkannt. Erst später kamen die Finanzbeamten darauf, dass die Verpflegungskosten gar nicht hätten anerkannt werden dürfen. (mehr …)

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