Auch dieses Jahr muss die Steuererklärung im Normalfall wieder bis spätestens zum 31.Mai abgegeben werden, es sei denn Sie beantragen eine Fristverlängerung diese ist bis zum 31.12.2012 möglich. Für das Kalenderjahr 2011 sind folgende Erklärungen bis zum 31. Mai 2012 bei den Finanzämtern abzugeben: (weiterlesen …)
Mit ‘umsatzsteuer’ getaggte Artikel
Fristen und Fristverlängerungen für die Steuerklärung 2011
Mittwoch, 11. Januar 2012Was ändert sich im nächsten Jahr? Informationen zu den steuerlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2012
Freitag, 16. Dezember 2011
Wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung wurden im Jahr 2011 auf den Weg gebracht. Über die wesentlichen Änderungen, die ab dem 1. Januar 2012 in Kraft treten werden sowie über wichtige Informationen für die Steuerzahler lesen informiert das BMF wie folgt:
Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Für Eltern ergeben sich ab dem 1. Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Neuregelung verzichtet auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung. Wer Kinderbetreuungskosten hat, soll diese künftig steuerlich geltend machen können. Nur die Aufwendungen an sich müssen – wie bisher – belegt werden können. Insgesamt reduziert sich der Nachweis- und Erklärungsaufwand bei der „Anlage Kind“ zur Einkommensteuererklärung deutlich.
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Unterschiedliche Steuertarife für die Currywurst
Mittwoch, 31. August 2011Die gleiche Currywurst aber zwei verschiedene Besteuerungen, ja das gibt es in Deutschland, entscheidend ist hier ob die Currywurst im Stehen oder im Sitzen verzehrt wird, die bequemere Variante ist teurer. So lassen sich also Steuern sparen, wenn die Currywurst im Stehen verspeist wird, und zwar satte 12%! Die schon seit langem umstrittene Umsatzsteuerregelung für Speisen an Imbissständen wurde durch den Bundesfinanzhof (BFH) vereinfacht: Es ist nun entscheidend, ob die als „einfach zubereitete Speisen“ bezeichneten Zubereitungen wie zum Beispiel die Currywurst stehend oder im Sitzen genossen werden, dies entschied der BFH in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Somit gilt der ermäßigte Steuersatz von nur sieben Prozent nur, wenn lediglich „behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen“ wie Ablagebretter oder Ähnliches an Imbissständen das Essen im Stehen erlauben. 19 Prozent sind dagegen zu entrichten, wenn an Imbissständen zusätzlich Tische und Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden. (AZ: V R 35/08 und V R 18/10) (weiterlesen …)
Umsatzsteuerkarussell von der Zollfahndung gestoppt.
Freitag, 10. Juni 2011
Das Ergebnis internationaler Ermittlungen wegen banden- und gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung ist 63,5 Jahre Haft, sieben verurteilte Täter, mehr als 1.800 Einzeltaten und ein Steuerschaden von über 150 Millionen Euro. Unter anderem ermittelte das Zollfahndungsamt Stuttgart. Beamte des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn fanden Ende 2004 herraus, dass immer wieder dieselbe Ladung Mobiltelefone aus Großbritannien in die Schweiz ausgeführt und von dort kurze Zeit später wieder nach Deutschland eingeführt wurden. Die Vermutung der Zöllner lag nah das hier illegale Praktiken stattfanden und so informierten Sie die Zollfahndung in Radolfzell. Diese führte die Ermittlungen im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Mannheim gemeinsam mit Steuerfahndern aus Konstanz und britischen Zollfahndern durch. Es wurde ein umfangreichen Einfuhrumsatzsteuerschwindel aufgedeckt.
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Hilfen für Japan: Steuerliche Maßnahmen (BMF)
Mittwoch, 30. März 2011Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan im März 2011.
Durch die Naturkatastrophen und die daraus resultierenden weitergehenden Folgen, insbesondere die Nuklearkatastrophen, sind in großen Teilen Japans erhebliche Schäden zu verzeichnen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen, in diesem Schreiben des BMF vom 24. März 2011, zusammengefasst. Sie gelten vom 11. März bis zum 31. Dezember 2011. (weiterlesen …)
Umsatzsteuer-Anwendungserlass ersetzt vorherige Richtlinien
Dienstag, 02. November 2010Der vom BMF jetzt veröffentlichte Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UstAE) tritt an die Stelle der bisherigen Regelwerke
Umsätze, die nach dem 31.10.2010 getätigt werden, müssen nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums den Regeln des soeben veröffentlichten Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UstAE) folgen. Mit der Neuauflage der Regelsystematik möchte man die inzwischen unübersichtlich gewordenen Umsatzsteuerrichtlinien (z.B. UstR 2008) ersetzen und die Aktualität des Leitfadens nach dem neuesten gesetzlichen Stand gewährleisten. Zu diesem Zweck soll die UstAE durch Schreiben des BMF bei Bedarf aktualisiert werden.
Ein praktischer Vorteil des neuen Systems: Der Anwendungserlass ist in Abschnitte eingeteilt, die sich nach der Gliederung des Umsatzsteuergesetzes richten, wodurch eine Zuordnung zu den gesetzlichen Bestimmungen erheblich vereinfacht wird.
Werfen Sie einen Blick in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/001__UStAE.html
Umsatzsteuer 2010 – Formulare gratis runterladen
Donnerstag, 28. Oktober 2010Für Unternehmer steht zum Jahresende die Erstellung der Umsatzsteueranmeldung an. Bis zum 31. Mai 2011 müssen diese beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Oft erfolgt das Ausfüllen durch den Steuerberater oder die Steuersoftware – das Daten werden gleich dann automatisch online via Elster-Übertragung abgegeben.
Falls Sie die Umsatzsteuererklärung noch auf Papier selbst erstellen möchten oder müssen, stehen Ihnen jetzt die Formulare als Gratis-Download im PDF – Format zur Verfügung. Folgende USt-Formulare sind im Steuerjahr 2010 verfügbar:
- USt 2A – Hauptformular für die Umsatzsteuer-Erklärung 2010
- USt 2E – Erklärung für die Formulare
- USt Anlage UR – für besondere Umsatzsteuer-Fälle
- USt Anlage UN – für Unternehmer im Ausland
Auto ins Ausland verkauft – Steuern zurück
Sonntag, 18. Juli 2010
Wer sein Fahrzeug ins EU-Ausland verkauft, bekommt die Mehrwertsteuer vom Verkaufspreis vom Fiskus zurück
Karsten B. aus Stuttgart ist zufrieden. Zusätzlich zu den 23.500 Euro Verkaufserlös für seinen 10 Monate alten Audi A4 (Neupreis mit Sonderausstattungen rund 31.500 Euro) erhielt er eine satte Steuergutschrift von ca. 3.752 Euro.
Wie ist das möglich? Im Hintergrund steht die Tatsache, dass die Mehrwertsteuer für ein und dasselbe Objekt innerhalb der EU nicht zweimal bezahlt werden soll. So sehen es die EU-Steuerrichtlinien vor. Als Herr B. seinen Audi kaufte, zahlte er (im Kaufpreis enthalten) rund 5.029,00 Euro Mehrwertsteuer. Das Auto wurde über eine internationale Verkaufsplattform an einen Interessenten aus Österreich verkauft. Dieser muss seinen Neuerwerb im Heimatland mit den dort gültigen Steuersätzen versteuern.
Karsten B. dagegen erhält die für den Wiederverkaufpreis gezahlte Umsatzsteuer anteilig zurück: 19 Prozent von 23.500 sind 3.752,10 Euro. Herr B. muss also unter dem Strich nur für die Mehrwertsteuer des Wertverlustes aufkommen. Die Erstattung bekommt der stolze Verkäufer aber nur, wenn er seinen Verkauf beim Bundeszentralamt für Steuern meldet, wozu er seit dem 1. Juli verpflichtet ist.
Seitdem ist nämlich ein EU-typisches Bandwurmungeheuer zum Leben erweckt worden: Die Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung vom 18. März 2009, kurz FzgLiefgMeldV.

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