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Am 07. Dezember 2011 beschloss das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression. Damit setzt das Kabinett den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6. November 2011 um. Das Gesetz soll in den Jahren 2013 und 2014 die Bürgerinnen und Bürger von Wirkungen der kalten Progression entlasten. Der beabsichtigte Ausgleich soll ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro jährlich haben. Er wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte:
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