Mit ‘Steuervorauszahlungen’ getaggte Artikel

Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Hallo liebe Leser, wie Sie sicher bereits festgestellt haben, wurde unsere Internetseite www.meinesteuersoftware.de kräftig überarbeitet, um die kostenlosen Informationen und Serviceleistungen noch besser zugänglich zu machen. Außerdem haben wir einmal bei verschiedenen Fachzeitschriften nachgeschaut wie diese, die aktuellen Steuersoftware Produkte für das Jahr 2012 bewerten, die Testberichte finden Sie hier:
Geld zurück: PC Magazin testet sechs Steuerprogramme aus dem Jahr 2012.
Software für die Steuererklärung: Sieben Programme im Leistungstest: Focus Money testet auch in diesem Jahr die Steuersoftware-Produkte von den verschiedenen Herstellern.
Bis zum 31. März besteht für Sie, falls Sie eine oder mehrere Mietwohnungen besitzen und diese momentan nicht vermietet sind, noch die Möglichkeit in gewissen Fällen die Grundsteuer zurückzufordern. Gerade eben hat Apple das neue iPad 3 vorgestellt, dieses sehr beliebte Computerprodukt könnte Ihnen Ihr Arbeitgeber auch zukommen lassen, und zwar sowohl kostenlos wie auch steuerfrei, dies beschloss unlängst der Finanzausschuss, natürlich gab es Stimmen die davor warnten das so auch an der Steuer vorbei Lohn ausgezahlt werden könnte, dies wurde aber als absurd bezeichnet. Wie schon in den vergangenen Jahren haben wir für Sie auch dieses Jahr wieder die Videoproduktion für die Vorstellung aktueller Steuervideos gestartet, was da so hinter den Kulissen bei der Firma www.buenasideas.de die für die Realisation der Videos beauftragt wurde, abläuft haben wir in diesem Jahr einmal kurz zusammengefasst.
Die Bundesländer sind auf Sparkurs, was sich auch darin äußert das immer weniger Zahlungshinweise an die Steuerpflichtigen versendet werden. So wird es ab 2012 keine Zahlungshinweise mehr für Steuervorauszahlungen geben, das Land Niedersachsen hat inzwischen sogar die Zahlungshinweise für die KFZ-Steuer eingestellt, das Dumme dabei ist das Sie auch ohne den Erhalt eines Zahlungshinweises trotzdem zahlen müssen, um sich Säumniszuschläge und weiteren Ärger bei Zahlungsverzug zu ersparen raten die Finanzämter dazu Einzugsermächtigungen auszustellen.
Ab 2013 sollen nun auch Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst Steuern zahlen, diese waren bisher steuerbefreit, einen interessanten Artikel dazu, wie sinnvoll das ist und welche Mehreinnahmen zu erwarten sind, fanden wir auf steuertipps.de. Wenn wir heute die Ländernamen Griechenland, Portugal oder Irland hören, denken wir meistens nicht zuallererst an Urlaubspläne, sondern eher an die gigantischen Summen, die aufgebracht werden müssen, um diese Staaten vor der drohenden Pleite zu retten. Welche Risiken und Kosten unsere Kanzlerin den Steuerzahlern verschweigt, darüber berichtet focus.de. Der Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hält einen höheren Spitzensteuersatz für sehr sinnvoll, dies äußerte er als Gastredner bei der Stiftung Familienunternehmen in Berlin.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in eine angenehme Woche. (mehr …)
Ab diesem Jahr werden von den Finanzämtern keine Zahlungshinweise mehr für die Steuervorauszahlungen verschickt. Firmen und Bürger müssen am 10. März 2012 selbst an die Fälligkeit ihrer Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer denken. Bisher bekamen Bürger und Firmen vor der Fälligkeit Ihrer Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer immer einen Zahlungshinweis von ihrem Finanzamt. Diese Hinweise werden ab sofort nicht mehr verschickt. Der Grund dafür ist die Einsparung von Kosten, alleine das Land Rheinland-Pfalz will so jährlich rund 220.000,- Euro an Porto- und Papierkosten einsparen. (mehr …)
Für viele Arbeitnehmer war „Einkommensteuervorauszahlung“ bisher ein Fremdwort. Bedingt durch das Bürgerentlastungsgesetz müssen nun auch zunehmend Arbeitnehmer Einkommensteuervorauszahlungen leisten. So werden von Arbeitnehmern mit Kindern zum Teil mehrere Tausend Euro an Vorauszahlungen verlangt. Der Bund der Steuerzahler macht dagegen nun mit einer Eingabe ans Bundesministerium der Finanzen mobil.
Über die Festsetzung des Finanzamts von Steuervorauszahlungen die mit dem Steuerbescheid eintraf waren viele Arbeitnehmer erstaunt. Bisher kannten viele Steuerzahler Vorauszahlungen nur von Unternehmern und Selbstständigen. Es sind vor allem Arbeitnehmer-Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V. sowie auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI betroffen, diese müssen unter Umständen neben der einbehaltenen Lohnsteuer auch zusätzlich Steuervorauszahlungen leisten.
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Steuererklärung 2017
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