Mit ‘steuerklärung 2011’ getaggte Artikel
Es war einmal vor ganz langer Zeit in einem wunderschönen Land namens Germania, so sollte ein Märchen eigentlich beginnen denn das, was nun kommt, hört sich wirklich märchenhaft an, ist aber die Realität. Ein Steuerzahler, der seine Steuerklärung an das Finanzamt übermittelt hatte, hoffte auf eine Steuerrückerstattung von ca. 400,- Euro, soweit sind wir noch in der realen Welt, nun überwies das Finanzamt aber anstatt 400,- Euro satte 85.000,- Euro und ab hier wird es magisch.
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Auch dieses Jahr muss die Steuererklärung im Normalfall wieder bis spätestens zum 31.Mai abgegeben werden, es sei denn Sie beantragen eine Fristverlängerung diese ist bis zum 31.12.2012 möglich. Für das Kalenderjahr 2011 sind folgende Erklärungen bis zum 31. Mai 2012 bei den Finanzämtern abzugeben: (mehr …)
Das Jahr 2012 beginnt mit einer Anzahl neuer Regelungen für die steuerpflichtigen Bürger und Bürgerinnen, sowohl im privaten Bereich wie auch für Unternehmen. Einige der wichtigen Änderungen für Familien finden Sie hier zusammengefasst.
Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten:
Mit dieser Neuregelung wird auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung, verzichtet. Wer Kosten für die Betreuung von Kindern hat, darf diese künftig steuerlich geltend machen. Somit reduziert sich der Erklärungs- und Nachweisaufwand für die „Anlage Kind“ zur Einkommensteuererklärung deutlich. Im Rahmen des bisherigen Abzugshöchstbetrags von 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000,00 € pro Jahr und Kind, werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheitlich als Sonderausgaben berücksichtigt. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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