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Mit ‘steuerfrei’ getaggte Artikel

ipad gratis vom ArbeitgeberWenn Sie privat Computer-Software Ihres Arbeitgebers nutzen, dann ist diese Nutzung für Sie steuerfrei. Dies gilt interessanterweise auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auch die erforderlichen Geräte zur Datenverarbeitung wie Tablets (z.B. ein iPad) oder Smartphones (z.B. das iPhone) überlässt.

Am Mittwoch beschloss der Finanzausschuss eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde. Die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt (mehr …)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nahm einem umfangreichen Schreiben Stellung zu dem Verfahren § 22a EStG. Rentenbezugsmitteilungen müssen nach § 22a Abs. 1 Sätze 1, 2 EStG von den Mitteilungspflichtigen durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die zentrale Stelle übermittelt werden. Hierbei hat der Mitteilungspflichtige für Rentenbezugsmitteilungen, die für den Veranlagungszeitraum 2010 ff. zu übermitteln sind, die im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung zu beachten (§ 22a Abs. 1 Satz 1 EStG).
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Steuerabzug für KrangenversicherungsbeiträgeBeiträge zur Krankenversicherung können in voller Höhe steuermindernd gelten gemacht werden – allerdings gilt dies umgekehrt auch für Rückerstattungen (mehr …)

Sachbearbeiter Frieder M. hat eine Gehaltserhöhung bekommen. Doch statt sich darüber zu freuen, macht er ein langes Gesicht: Denn durch die steuerliche Progression rutscht er in eine höhere Steuerstufe und hätte nun netto weniger also vorher. Aber da hat jemand in der Personalabteilung die rettende Idee: Warum nicht statt der Gehaltserhöhung steuerfreie Zusatzvergütung anbieten? Herr M. ist begeistert: Schon lange wollte er einmal etwas tun für seine belasteten Bandscheiben. Das Fitnessstudio um die Ecke bietet hierfür ein Programm, das die Krankenkasse als förderungswürdig ansieht.Die Kosten für die Maßnahme übernimmt jetzt seine Firma als Gehaltsextra, steuer- und abgabenfrei. (mehr …)

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