Mit ‘Steuerbescheid’ getaggte Artikel
Für viele Steuerpflichtige ist die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung freiwillig und sie können selbst entscheiden ob dieser Service sinnvoll ist oder nicht. Dies ist insbesondere daher zu beachten da es eine recht hohe Fehlerquote zwischen 36 und 68 Prozent geben soll. Die einzelnen Bescheide werden nun zwar schneller bearbeitet aber nicht mehr von einem Sachbearbeiter geprüft. Nur noch wenige Stichproben werden von den Finanzbeamten begutachtet. Sollte Ihnen also ein Fehler zu Ihren Ungunsten unterlaufen, freut sich der Fiskus denn Eingabefehler sind nach Auffassung der Finanzgerichte dem Steuerzahler selbst zuzurechnen. (mehr …)
Der Staat fördert die Zugehörigkeit zu bestimmten Religionsgemeinschaften durch Verminderung der Einkommenssteuer, allerdings müssen Sie dafür wiederum die Kirchensteuer bezahlen, diese können Sie aber für Ihre Steuererklärung 2011 als Sonderausgaben geltend machen. In gewissen Fällen erhalten Sie zu viel gezahlte Kirchensteuer vom Finanzamt zurück. In der Erstattung laut Ihrem Steuerbescheid ist dann auch ein Teil Kirchensteuer enthalten. Diese Erstattung mindert die gezahlte Kirchensteuer und somit Ihre Sonderausgaben im Jahr der Erstattung.
Bereits in der Rechtsbehelfsbelehrung des Steuerbescheids muss das Finanzamt ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie auch per E-Mail Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen können. Fehlt dieser Passus in der Rechtsbehelfsbelehrung, kann diese falsch also ungültig sein, dies entschied das Finanzgericht Niedersachsen. Im entschiedenen Fall sagte die Rechtsbehelfsbelehrung lediglich aus, dass der Einspruch beim Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären sei. In der Fußzeile waren Angaben zu Anschrift, Telefonnummer, Sprechzeiten, Kontoverbindungen sowie auch die E-Mail-Adresse des Finanzamtes angegeben. Das Finanzamt wies einen Einspruch gegen den Steuerbescheid zurück, da die Einspruchsfrist überschritten wurde.
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Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Wer schnell seine Steuererklärung, am besten noch mittels ELSTER abgibt, der bekommt auch in kurzer Zeit die eventuell zu viel gezahlten Steuern zurück, leider geht diese Gleichung wohl in diesem Jahr nicht auf, da die Finanzbehörden bedingt durch gesetzlich Änderungen die Steuerbescheide erst ab Mitte März versenden werden. Wer die KFZ-Steuer sparen will der kann eine besondere Motivation diese zu begleichen vom Finanzamt bekommen, eine grellgelbe Parkkralle sorgte im vergangenen Jahr dafür, dass Steuerschulden in kurzer Zeit bezahlt wurden. Das Jahr 2012 bringt nicht nur viele Änderungen für die Steuerzahler auch die Rentner sollten sich über die aktuellen Änderungen in der Rentenversicherung informieren. Wer ein Vermögen besitzt der möchte dies sicher so gut es geht vor dem Finanzamt schützen, wie dies durch eine Umverteilung in der Familie geht, haben wir für Sie herausgefunden.
Die neuen Formulare für die Steuererklärung 2011 stehen nun ab sofort zum Download für Sie auf www.meinesteuersoftware.de bereit. Im letzten Jahr entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium direkt nach dem Schulabschluss in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, der Gesetzgeber kippte diese Entscheidung jedoch wieder, jetzt ist ein neues Verfahren eröffnet worden und es besteht wieder Hoffnung. Wann Sie spätestens Ihre Steuerklärung im Jahr 2012 abgegeben haben müssen und in welchem Fall Sie eine Fristverlängerung beantragen können haben wir für Sie recherchiert. Auch unsere Online Steuerrechner wurden generalüberholt und stehen Ihnen auch 2012 wieder kostenlos zur Verfügung. Steuerliche Anreize für eine Adoption gibt es nicht, wer ein Kind adoptieren will, kann die dafür entstandenen Kosten nicht beim Finanzamt geltend machen, dies entschied unlängst das Finanzgericht Baden Württemberg.
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Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Skurrilitäten im Steuerrecht gibt es zuhauf, selbst die allseits beliebte Currywurst, der Herbert Grönemeyer sogar eine Hymne geschrieben hat, bleibt nicht verschont. Es kann für Sie billiger sein, wenn Sie die Currywurst im Stehen verzehren, ob aber der Imbissstandbesitzer diesen steuerlichen Vorteil an seine Kunden weitergibt bleibt abzuwarten. Wir alle machen hier und da mal Fehler, davon bleibt auch das Finanzamt nicht verschont, ist es aber möglich nachträglich diese Fehler auf Kosten des Steuerzahlers wieder auszubügeln, um den Steuerbescheid nachträglich anzupassen? Auch die Renten werden besteuert, wer als Rentner davon betroffen ist lesen Sie hier. Wahlkampfswirksam wird das Thema Steuersenkungen von den Parteien mal wieder nach oben geholt, was da wirklich machbar ist und was nicht darüber wird teils heftig diskutiert, der Finanzminister aus Schleswig-Holstein fordert einen Zukunftsplan Steuer 2020.
Im Internet sind wir auf folgende Neuigkeiten gestoßen, können die Bewirtungsaufwendungen für die Geburtstagsfeier des Geschäftsführers als Werbungskosten geltend gemacht werden? Das Finanzamt war von dieser Idee nicht sehr begeistert auch wenn der Geschäftsführer angab das die Feier zur Mitarbeitermotivation und Auftragsakquise gedacht war. Ein Arbeitgeber hat ein neues Modell zur Entlohnung seiner Arbeitnehmer, bei dem ein Teilbetrag des Lohns auf ein Anlagekonto gezahlt wird, auf den Weg gebracht. Die Frage, wann denn nun für diesen Teilbetrag die Lohnsteuer gezahlt werden muss, endete vor dem Finanzgericht. Auch wenn die Ferienzeit und damit die Saison der Ferienjobber nun bald zu Ende geht, ist es vielleicht für viele, die in den Ferien gearbeitet haben, interessant wer wann und vor allem wie viel an Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichten muss.
Wenn das Finanzamt einen gültigen Steuerbescheid ändern will und sich dies nachteilig für den Steuerpflichtigen auswirken würde, so muss das Finanzamt einige Regeln einhalten, sollten diese nicht beachtet werden ist keine Änderung des Steuerbescheides mehr möglich.
Der Fall:
Ein für bis zu neun Filialen zuständiger Verkaufsleiter, musste fortwährend die verschiedenen Zweigstellen anfahren. In seiner Steuererklärung gab er daher zum einen die Fahrten zwischen der Wohnung und den Arbeitsstätten an, zum anderen machte er aber auch Verpflegungskosten steuerlich geltend, diese beliefen sich pro Jahr um rund 2.800 Euro. Drei Jahre lang hatte das Finanzamt keine Einwände und hat alle Kosten anerkannt. Erst später kamen die Finanzbeamten darauf, dass die Verpflegungskosten gar nicht hätten anerkannt werden dürfen. (mehr …)
Für viele Arbeitnehmer war „Einkommensteuervorauszahlung“ bisher ein Fremdwort. Bedingt durch das Bürgerentlastungsgesetz müssen nun auch zunehmend Arbeitnehmer Einkommensteuervorauszahlungen leisten. So werden von Arbeitnehmern mit Kindern zum Teil mehrere Tausend Euro an Vorauszahlungen verlangt. Der Bund der Steuerzahler macht dagegen nun mit einer Eingabe ans Bundesministerium der Finanzen mobil.
Über die Festsetzung des Finanzamts von Steuervorauszahlungen die mit dem Steuerbescheid eintraf waren viele Arbeitnehmer erstaunt. Bisher kannten viele Steuerzahler Vorauszahlungen nur von Unternehmern und Selbstständigen. Es sind vor allem Arbeitnehmer-Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V. sowie auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI betroffen, diese müssen unter Umständen neben der einbehaltenen Lohnsteuer auch zusätzlich Steuervorauszahlungen leisten.
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Manch ein Rentner hat sich etwas Kapital auf die Seite geschafft um bei möglichen finanziellen Belastungen darauf zurückgreifen zu können, das Finanzamt hält aber sogar hier die Hand noch auf, wie Sie ihren „Sparstrumpf“ vor dem Fiskus schützen lesen Sie hier. Bis zum 31. Mai 2011 mussten die meisten Steuerzahler Ihre Einkommensteuererklärung 2010 abgegeben haben, nun wird in der nächsten Zeit der Steuerbescheid im Briefkasten liegen. Diesen müssen Sie nicht unbedingt akzeptieren, denn unter Umständen kann ein Einspruch gegen den Steuerbescheid für Sie lohnend sein. Die FDP-Bundestagsfraktion möchte einen steuerlichen Anreiz für Investitionen in der energetischen Sanierung schaffen, die aktuelle Möglichkeit die Kosten abzuschreiben ist nicht besonders attraktiv, der Eigentümerverband „Haus und Grund“ begrüßt das Vorhaben der FDP.
Im Internet sind wir auf zwei interessante Artikel gestossen, Konz informiert darüber wie der Kindergeldanspruch geregelt ist wenn eine noch in der Ausbildung befindliche Tochter ein Kind bekommt und der Vater dieses Kindes weder Hochzeitspläne verfolgt, noch ein Zusammenleben in Betracht zieht. Die Zahlungsmoral der Unternehmer in Deutschland ist erfreulicherweise gestiegen, eine neue EU Richtlinie soll dafür sorgen das dies auch so bleibt.
Steuererklärung 2017
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