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Mit ‘solidaritätszuschlag’ getaggte Artikel

Die aktuellen Lohn und Gehaltsrechner für das Jahr 2012 stehen ab sofort bereit. Auch der Rechner für Sonderzahlungen und der Vergleichsrechner für die Steuerklassenauswahl wurden auf den neuesten Stand gebracht. Die online Steuerberechnung von www.meinesteuersoftware.de basiert auf mehreren einfach bedienbaren und kostenlos nutzbaren spezialisierte Rechnern.

Umfassende Auskunft über die zu erwartenden Abzüge für Ihr regelmäßiges Einkommen berechnen Sie schnell und einfach mit dem Lohn- & Gehaltsrechner, neben der zu erwartenden Lohn oder Einkommenssteuer macht Ihnen dieser Rechner auch Angaben zu Krankenversicherungsbeiträgen, Rentenversicherung und Pflegeversicherung sowie zur Kirchensteuer und zum Solidaritätszuschlag. (mehr …)

Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

In den letzten zwei Wochen ist eine Menge passiert, einige Vorhaben wurden gestoppt, so zum Beispiel die geplanten steuerlichen Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen. Ein eher positiv aufzufassendes Urteil besagt, das ein Arbeitszimmer auch als Wohnraum mit genutzt werden darf, allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn der  Bundesfinanzhof hat gegen dieses Urteil Revision eingereicht. ELENA, der elektronische Gehaltsnachweis wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen auf Eis gelegt, die bestehende Elena-Infrastruktur soll jedoch für “ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung” genutzt werden. Ein kleiner Hoffnungsschimmer regte sich in dieser Woche für alle Gegner des Solidaritätszuschlages. Leider wurde die Hoffnung wieder zerstört, da der BFH zu dem Urteil kam, dass der Solidaritätszuschlag auch nach nunmehr 20 Jahren noch seinen Zweck verfolgt und damit sinnvoll ist.

Im Internet erfuhren wir das nach dem Stop von ELENA die vorausgefüllte Steuererklärung nebst der elektronischen Verfahren, zur Vermeidung von unnötiger Bürokratie, ab 2013 umgesetzt werden soll. Das Thema Griechenland ist in aller Munde, hier wird viel Geld bewegt, mächtig viel Geld, seit Mai gibt es eine Petition, die besagt das der Bundestag beschließen sollte, sich umfassend gegen den geplanten künftigen europäischen Stabilitätsmechanismus – ESM – auszusprechen. Der Hintergrund ist das Deutschland mit 62,3 % (190,05 Milliarden Euro) seines Bundeshaltes für den ESM bürgen müsste.
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Als der Solidaritätszuschlag seinerzeit ins Leben gerufen wurde, war die Einsicht ob dieser Maßnahme in der Bevölkerung noch weitestgehend vorhanden. Dies sieht allerdings heute durchaus anders aus. Seit nunmehr zwanzig Jahren, der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, kostet uns unsere Solidarität sehr viel Geld. Kaum ein Steuerzahler wird 1991 gedacht haben das Wir auch noch zwanzig Jahre später weiterzahlen müssen. Immerhin war ja schon 1993 und 1994 Pause für den Solidaritätszuschlag, allerdings wurde dieser dann 1995 wieder eingeführt. Eine Rechtsanwältin und eine GmbH klagten gegen den Soli, der BFH ist allerdings der Meinung, dass der Soli weiterhin seine Berechtigung hat und somit bleiben muss.
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Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

Diese Woche bescherte uns reichliche Neuigkeiten, am Anfang der Woche konnten wir darüber berichten, wie es möglich sein kann bei einem Erststudium mehr als die maximale Summe von 4000,- Euro bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abzusetzen. Am Dienstag erreichte uns eine Warnung vor dreisten Betrügern, das Bundesfinanzministerium selbst informierte über eine verbrecherische E-Mail Aktion in der die Datendiebe sich als „Bundesministerium der Finanzen“ ausgaben und den Betroffenen mitteilten das sie zu viel Einkommenssteuer gezahlt hätten, das Finanzamt wolle diese zurückerstatten, dazu müsse allerdings ein Antragsformular ausgefüllt werden. Abgefragt wurden so unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie das Passwort. Das Finanzamt will in Zukunft dem Steuerpflichtigen das Ausfüllen der Steuererklärung so angenehm wie möglich machen, der bayrische Finanzminister schlug vor das diese Steuererklärung dann schon vom Finanzamt vor ausgefüllt auf elektronischem Weg bereitgestellt werden soll, wenn dies mal nicht zu einem Interessenkonflikt zwischen Steuerzahlern und Steuereinnehmern führt. Für Gewerbetreibende dürfte interessant sein das die Gleichlautenden Ländererlasse vom 22.6.2009 zur vorläufigen Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurden.

Im Internet fanden wir unter anderem einen interessanten Artikel der zehn Tipps zum Steuern sparen bietet, außerdem informierte der Bund der Steuerzahler darüber das der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ Steuermehreinnahmen auf Rekordniveau (584,6 Milliarden Euro!) erwartet daraufhin forderte der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke in einem Statement einen schnellen Ausstieg aus dem Solidaritätszuschlag damit auch die Bürger etwas von den Steuermehreinnahmen haben. (mehr …)

Bundesverfassungsgericht weist Vorlage des niedersächsischen Finanzgerichtes zurück

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Ein Überblick über die gegenwärtige Rechtsprechung zum ursprünglich befristet eingeführten Aufschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer

Endgültig klar wird die Sache wohl erst werden, wenn das Bundesverfassungsgericht (Az. beim BVerfG: 2 BvL 3/10) in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden haben wird. Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, der mit der Deutschen Einheit 1990 befristet eingeführt wurde und der seit 1995 mit gegenwärtig 5,5 Prozent auf alle Lohn- und Einkommensleistungen erhoben wird, ist seit vielen Jahren Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden.

Erstere sehen in dem nur dem Bund zustehenden Steuerquell ein verfassungswidriges Abschöpfinstrument und fordern eine Aussetzung der Vollziehung, solange nicht letztinstanzlich über die Verfassungsgemäßheit des Soli entschieden ist.

Einer solchen Aussetzung stimmt das Niedersächsische Finanzgericht (7 K 143/08 mit Beschluss vom 25.11.2009) nicht zu, sieht aber gleichwohl den Soli als verfassungswidrig an, weil er eigentlich nur zur Deckung von Bedarfsspitzen in einer besonderen Situation gedacht sei.

Anders die Finanzgerichte München, Münster und Köln: Diese halten den Soli nach wie vor für verfassungsgemäß. Er sei zur allgemeinen Einkommensverbesserung im Zuge der Deckung von Kosten der Deutschen Einheit eingeführt worden. Und da dieser Zweck gerichtlich nicht überprüfbar sei, könne auch keine Verfassungswidrigkeit erkannt werden. Gegen diese Urteile haben die Kläger jedoch beim BFH Revision eingelegt, so dass zunächst dieses Hauptsacheverfarhen abgewartet werden muss.

Fazit

Steuerpflichtige brauchen in dieser Sachen von sich aus nicht tätig zu werden. Das BMF hat die Finanzbehörden angewiesen, die Erhebung des Soli seit 2005 als vorläufig zu betrachten. Sollten der BFH und insbesondere das BVG die Dauererhebung des Soli als nicht rechtmäßig ansehen, käme unter Umständen (automatisch) eine Flut von Rückerstattungen auf die Steuerzahler zu

Er wurde 1991 für ein Jahr eingeführt, dann dreimal verlängert und ist seit 1995 zu einer Dauersteuer auf alle Einkommen geworden. Der „Soli“ genannte Solidaritätszuschlag, ursprünglich zur Finanzierung des Aufbau Ost gedacht, heute eigentlich eine zusätzliche Einkommenssteuer. Das fand auch das Finanzgericht Niedersachsen, das den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig ansah und nun zur letztgültigen Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergegeben hat. (mehr …)

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