Mit ‘soli’ getaggte Artikel

Zusammenfassung der Steuer-News vom 06.11.2011

Sonntag, 06. November 2011

Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

Ab dem ersten Januar des nächsten Jahres treten einige Änderungen in Kraft, so steigt ab diesem Zeitpunkt zum Beispiel das Mindestalter für den Bezug einer Rente von 60 auf 62 Jahre, dies hat auch Einfluss auf eine betriebliche oder private Altersvorsorge, hier macht es Sinn eine solche zusätzliche Absicherung noch im Jahr 2011 abzuschließen. Für Arbeitgeber von Mehrfachbeschäftigten ändern sich ab 2012 die Meldepflichten und die Beitragsrechnung. Wichtig sind auch die Neuerungen bei der Lohnsteuerermäßigung, die ab 2012 in Kraft treten, so müssen unter anderem alle Freibeträge und antragsgebundenen Abzugsmerkmale generell neu beim Finanzamt beantragt werden. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert sich, Bund und Länder stimmen sich aktuell über einen neuen Termin ab.

Mit deutlich höheren Steuereinnahmen rechnet der unabhängige Arbeitskreise „Steuerschätzungen“, der  Finanzminister will trotzdem auf Sparkurs bleiben, außerdem gibt es gegen die Pläne von FDP und CSU, die Arbeitnehmer mit geringem Einkommen über einen niedrigeren «Soli»-Beitrag zu entlasten, in der Union erheblichen Widerstand.

Das G20 Treffen in dieser Woche widmete sich hauptsächlich dem Thema Griechenland, worum es beim G20 Treffen eigentlich geht, darüber informiert das Bundesfinanzministerium mit einem Video.
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Der Bundesfinanzhof sagt: Der Soli bleibt

Freitag, 22. Juli 2011

Als der Solidaritätszuschlag seinerzeit ins Leben gerufen wurde, war die Einsicht ob dieser Maßnahme in der Bevölkerung noch weitestgehend vorhanden. Dies sieht allerdings heute durchaus anders aus. Seit nunmehr zwanzig Jahren, der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, kostet uns unsere Solidarität sehr viel Geld. Kaum ein Steuerzahler wird 1991 gedacht haben das Wir auch noch zwanzig Jahre später weiterzahlen müssen. Immerhin war ja schon 1993 und 1994 Pause für den Solidaritätszuschlag, allerdings wurde dieser dann 1995 wieder eingeführt. Eine Rechtsanwältin und eine GmbH klagten gegen den Soli, der BFH ist allerdings der Meinung, dass der Soli weiterhin seine Berechtigung hat und somit bleiben muss.
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Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Sonntag, 11. Juli 2010

Ein Überblick über die gegenwärtige Rechtsprechung zum ursprünglich befristet eingeführten Aufschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer

Endgültig klar wird die Sache wohl erst werden, wenn das Bundesverfassungsgericht (Az. beim BVerfG: 2 BvL 3/10) in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden haben wird. Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, der mit der Deutschen Einheit 1990 befristet eingeführt wurde und der seit 1995 mit gegenwärtig 5,5 Prozent auf alle Lohn- und Einkommensleistungen erhoben wird, ist seit vielen Jahren Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden.

Erstere sehen in dem nur dem Bund zustehenden Steuerquell ein verfassungswidriges Abschöpfinstrument und fordern eine Aussetzung der Vollziehung, solange nicht letztinstanzlich über die Verfassungsgemäßheit des Soli entschieden ist.

Einer solchen Aussetzung stimmt das Niedersächsische Finanzgericht (7 K 143/08 mit Beschluss vom 25.11.2009) nicht zu, sieht aber gleichwohl den Soli als verfassungswidrig an, weil er eigentlich nur zur Deckung von Bedarfsspitzen in einer besonderen Situation gedacht sei.

Anders die Finanzgerichte München, Münster und Köln: Diese halten den Soli nach wie vor für verfassungsgemäß. Er sei zur allgemeinen Einkommensverbesserung im Zuge der Deckung von Kosten der Deutschen Einheit eingeführt worden. Und da dieser Zweck gerichtlich nicht überprüfbar sei, könne auch keine Verfassungswidrigkeit erkannt werden. Gegen diese Urteile haben die Kläger jedoch beim BFH Revision eingelegt, so dass zunächst dieses Hauptsacheverfarhen abgewartet werden muss.

Fazit

Steuerpflichtige brauchen in dieser Sachen von sich aus nicht tätig zu werden. Das BMF hat die Finanzbehörden angewiesen, die Erhebung des Soli seit 2005 als vorläufig zu betrachten. Sollten der BFH und insbesondere das BVG die Dauererhebung des Soli als nicht rechtmäßig ansehen, käme unter Umständen (automatisch) eine Flut von Rückerstattungen auf die Steuerzahler zu

Bleibt der Solidaritätszuschlag? – Die Bundesregierung kann und will auf die Einnahmen aus dem Soli nicht verzichten7

Dienstag, 08. Dezember 2009

Er wurde 1991 für ein Jahr eingeführt, dann dreimal verlängert und ist seit 1995 zu einer Dauersteuer auf alle Einkommen geworden. Der “Soli” genannte Solidaritätszuschlag, ursprünglich zur Finanzierung des Aufbau Ost gedacht, heute eigentlich eine zusätzliche Einkommenssteuer. Das fand auch das Finanzgericht Niedersachsen, das den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig ansah und nun zur letztgültigen Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergegeben hat. (weiterlesen …)