Mit ‘rentner’ getaggte Artikel
Die Steuer – Spar – Erklärung 2014 gibt es in einer Sonder-Ausgabe speziell für die Bedürfnisse von Rentnern und Pensionären. Bis zum 30.06.2014 gibt es eine Gutschein-Sonderaktion, mit der Sie 10 € beim Kauf sparen (Verlängert bis zum 31.8.14). (mehr …)

Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Unser Bundesfinanzminister zeigt Bürgernähe und beantwortet in der Podcast Reihe mit dem Titel „Schäuble zur Sache“ Fragen zur Staatsverschuldung in Deutschland. In dem Video-Clip spricht der Bundesfinanzminister die bisherigen Erfolge der Bundesregierung bei der Reduzierung der Neuverschuldung an und erläutert, wie die Gesamtverschuldung langfristig abgebaut werden soll.
Das der Besitz eines schicken Autos dazu führen kann das die Steuerfahndung ein Auge auf dessen Besitzer wirft sorgt zurzeit in Italien führ Unruhe, wollen wir hoffen, dass die deutschen Finanzbeamten nicht diesem Beispiel folgen!
Auch Rentner müssen in vielen Fällen eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Sobald die Einkünfte höher sind als der Grundfreibetrag von 8.004,- Euro bei Alleinstehenden oder mehr als 16.008,- Euro bei Verheirateten besteht auch für Rentner eine Steuerpflicht. Betroffen sind hiervon hauptsächlich die Ruheständler, welche hohe Renten beziehen oder zusätzliche Einkommen aus (z.B.) Kapitalerträgen, Betriebsrenten und Mieten erzielen. (mehr …)
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Das Gerangel um die Frist zur Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung fand nun ein Ende, die Frist beträgt vier Jahre dies entschied der Bundesfinanzhof. Die Bundesregierung hat mit der Schweiz ein bilaterales Steuerabkommen abgeschlossen um das unversteuerte Vermögen auf Schweizer Bankkonten besteuern zu können, ist es nun ein komischer Zufall oder nicht, dass nur kurze Zeit später wieder eine neue Steuersünder-CD auftauchte, die speziell die Daten derer enthalten soll, die Ihr Geld bei Schweizer Banken bunkern?
Wenn sich die volljährigen Kinder freiwillig engagieren und einen Freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst leisten, haben die Eltern für die Zeit dieses Engagements Anspruch auf Kindergeld, allerdings nicht bei jedem Freiwilligendienst, was dabei zu beachten ist lesen Sie weiter unten. Wie berechnet das Finanzamt die Werbungskosten die für die Fahrten zur Arbeitsstätte anfallen? Wie das genau mit den Arbeitstagen, der Entfernung zur Arbeitsstelle, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften funktioniert haben wir uns einmal näher angeschaut.
Die Kosten für einen Zivilprozess können von der Steuer abgesetzt werden, allerdings ist auch hierzu einiges zu beachten. Ob Sie die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben geltend machen oder ob Sie diese als Werbungskosten ansetzen, kann sich für Sie finanziell unterschiedlich auswirken. Der Vorteil bei einer Geltendmachung als Werbekosten ist, dass man eventuelle Verluste beim Werbungskostenabzug noch in späteren Jahren positiv bemerkbar machen kann.
Nicht direkt mit dem Thema Steuern verbunden aber doch für viele sicherlich sehr interessant ist das bei einer freiberuflichen Tätigkeit die GEZ für den Arbeitsplatzcomputer keine weitere Gebühr erheben darf.
Im Internet konnten wir lesen das nach Deutschland nun auch England ein bilaterales Steuerabkommen mit der Schweiz anstrebt. Auch als Rentner müssen Sie Steuern zahlen, wenn Sie durch einen Nebenjob zusätzliche Einkünfte erzielen, dies war in einem Artikel von focus.de zu lesen.
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Durch sparsames Wirtschaften hat sich so manch ein Rentner ein finanzielles Polster geschaffen. Leider macht der Fiskus aber selbst davor nicht halt und so sind Zinsen und Dividenden zu versteuern. Dazu wird die Kapitalertragsteuer von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wer Bescheid weiß wie der kann sich in vielen Fällen diese Steuer zurückholen. (mehr …)
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Ein Traumauto zu besitzen und dies auch noch von der Steuer absetzen zu können ist perfekt, allerdings machte das Finanzamt einer Firma, die einen Oldtimer Marke Jaguar als Dienstwagen absetzen wollte, einen Strich durch die Rechnung. Kreativität zahlt sich aus, dieser Spruch galt zumindest für viele Musiker und Schauspieler, die mit einem kleinen Trick ganz lukrativ Steuern sparen konnten, das unsere Finanzbeamten bei zu viel angewandter Kreativität hellwach werden, war allerdings abzusehen. Endlich Rente und nie wieder eine Einkommensteuer zahlen müssen, tja schön wäre es aber einige Rentner bleiben immer noch steuerpflichtig, ein neues Faltblatt des Finanzministeriums informiert.
Im Internet fanden wir weitere interessante Tipps, der Bundesrechnungshof ist der Meinung das die Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen ihr Ziel verfehlen, somit ist Vorsicht geboten denn die Finanzämter werden nun wohl die Handwerkerrechnungen etwas genauer betrachten. Wer eine Putzfrau z.B. aus Polen schwarz arbeiten lässt, hat sicherlich einen sauberen Haushalt aber nicht unbedingt ein reines Gewissen, dies soll sich ab dem 1. Mai ändern. Denn nun können auch Menschen aus osteuropäischen Staaten der Europäischen Union (EU) ohne Beschränkung in Deutschland arbeiten und somit problemlos samt Steuervorteil angemeldet werden.
Wer denkt das er in seinem Arbeitsleben genügend Steuern eingezahlt hat und mit dem Eintritt in die Rente davon befreit ist, der könnte irren, denn seit dem zum 1.1.2005 ist in Deutschland das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Um die Frage, vieler Rentnerinnen und Rentner, ob sie den nun noch weiter Steuern abführen müssen oder nicht, zu beantworten hat das Finanzministerium des Landes Brandenburg ein Faltblatt neu aufgelegt und inhaltlich überarbeitet.
Das Faltblatt „Renten und Steuern“ soll eine erste Orientierung bieten und steht ab sofort auf den Internetseiten des Brandenburger Finanzministeriums sowie der Finanzämter zum kostenlosen herunterladen zur Verfügung, außerdem liegt das Faltblatt in allen Finanzämtern Brandenburgs kostenlos aus.
Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen? (mehr …)
Mittlerweile sind wir daran gewöhnt, die so genannten Freistellungsaufträge für die Banken auszufüllen, um das Einbehalten von Steuerabzugsbeträgen zu verhindern, auch wenn die Einnahmen unterhalb der Freibeträge liegen.
Zu diesen Steuerabzugsbeträgen gehören die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Zinsabschlagssteuer.
Wer mehrere Konten bei verschiedenen Banken betreibt ist schnell verleitet die Aufträge jeweils in voller Summe zu erteilen. Die Sammelstelle für die Pflichtmeldungen der Banken, also das Bundeszentralamt für Steuern, findet dieses jedoch leicht heraus und gibt diese Information direkt an Ihr zuständiges Finanzamt weiter. Es könnte also passieren dass die Steuerfahndung irgendeinen Tag mal vor der Tür steht und die verzeiht selten Fehler bei Kapitalerträgen. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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