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Mit ‘Rentenfreibetrag’ getaggte Artikel

Für die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt bereits seit 2005 der höhere Besteuerungsanteil. Der Besteuerungsanteil ist nicht für die gesamte Laufzeit der Rente, sondern nur zur Bestimmung des Rentenfreibetrags im Jahr nach dem Rentenbeginn bzw. in 2005 für Renten, die bereits vor 2005 begonnen haben geltend. Der so ermittelte Rentenfreibetrag (und nicht der Besteuerungsanteil als Prozentsatz) wird dann in den folgenden Jahren für die Besteuerung der Rente zugrunde gelegt.

Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass die regelmäßigen Rentenanpassungen (Rentenerhöhungsbeträge) in den Folgejahren in voller Höhe steuerpflichtig sind.
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