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Mit ‘rentenabzug’ getaggte Artikel

Wer bereits mit 60 statt mit 65 Jahren die Altersrente beansprucht, muss mit einer Minderung seiner bis dahin erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche um 18 Prozent rechnen.
Somit gibt es z.B. statt 1.500,- Euro nur noch 1.230,- Euro Rente pro Monat, dies wären also ganze 270,- Euro weniger. Zudem müssen die Betroffenen damit rechnen, dass die volle fiktive Rente von 1.500,- Euro, die sie zwar gar nicht erhalten, bei der Berechnung ihrer Betriebsrente zugrunde gelegt wird. Dies befand das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 30.11.2010 mit einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 3 AZR 747/08) für rechtens. Für den betroffenen Betriebsrentner bedeutet das Urteil eine Verminderung seiner Betriebsrente um 133,78 Euro pro Monat. (mehr …)

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