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Mit ‘Religionsgemeinschaften’ getaggte Artikel

Der Staat fördert die Zugehörigkeit zu bestimmten Religionsgemeinschaften durch Verminderung der Einkommenssteuer, allerdings müssen Sie dafür wiederum die Kirchensteuer bezahlen, diese können Sie aber für Ihre Steuererklärung 2011 als Sonderausgaben geltend machen. In gewissen Fällen erhalten Sie zu viel gezahlte Kirchensteuer vom Finanzamt zurück. In der Erstattung laut Ihrem Steuerbescheid ist dann auch ein Teil Kirchensteuer enthalten. Diese Erstattung mindert die gezahlte Kirchensteuer und somit Ihre Sonderausgaben im Jahr der Erstattung.

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