Mit ‘reisekosten’ getaggte Artikel
Wer von der Geschäftsreise zurück kommt hat etwas zu berichten – und viel Papierkram zu erledigen. Die Reisekostenabrechnung steht an. Mit dem Belegmeister geht es bequem und schnell. (mehr …)
Wie hoch war den noch einmal der Betrag, der pro gefahrenem Kilometer bei den Reisekosten für Auswärtstätigkeiten pauschal angesetzt werden darf? Diese und auch andere Fragen beantwortet Ihnen das vom Bundesministerium der Finanzen kostenfrei bereitgestellt Dokument: Übersicht über die Zahlen zur Lohnsteuer 2012.
In tabellarischer Form werden die wichtigsten Zahlen in Euro oder Prozent sowie bei Zeiträumen und Fristen in Tagen angegeben, so erhalten Sie auf einen Blick die benötigte Information.
Hier können Sie das Dokument kostenlos im PDF Format runterladen: Übersicht über die Zahlen zur Lohnsteuer 2012
Bekanntmachung im Entwurf zum Steuervereinfachungsgesetz
Die Bundesregierung kündigte in der Begründung des Regierungsentwurfs zum Steuervereinfachungsgesetz als begleitende Maßnahme eine Vereinfachung des Reisekostenrechts an. Das BMF setzte dazu eine Arbeitsgruppe ein.
Vereinfachungen zu entwickeln und die entsprechenden Regelungen zu entwerfen ist das Ziel der Arbeitsgruppe. Das erste Mal tagte die aus Vertretern der Bundesländer und des BMF bestehende Arbeitsgruppe Anfang März. Bis zum Ende dieses Jahres sollen bereits Ergebnisse vorliegen. (mehr …)
Die Ölpreise und damit verbunden die Kraftstoffpreise stiegen in letzter Zeit fortwährend an, das Autofahren wird demzufolge immer teurer, logisch wäre es dass bedingt durch die deutlich gestiegenen Kosten, die pro Kilometer anfallen, auch die Kilometerpauschale erhöht werden würde. Diese Gedanken hat man sich in einigen Bundesländern auch schon gemacht und hat den steuerfreien Kostensatz von 0,30 Euro auf 0,35 Euro erhöht, allerdings nur für die eigenen Mitarbeiter.
Diese Ungerechtigkeit wurde nun vor das Finanzgericht gebracht. (mehr …)
Durch die Einstufung der Hotelübernachtung in den ermäßigten Steuersatz wird die Reisekostenabrechnung nicht einfacher

Die „Leistungen des beherbergenden Gewerbes“ werden inzwischen zum ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgerechnet. Damit kommt jedoch nur zurecht, wer tatsächlich im Hotel ausschließlich übernachtet. Denn schon das Frühstück ist steuerlich gesehen eine andere Welt und wird mit dem normalen Steuersatz belegt. Reisekostentechnisch gehört die Morgenmahlzeit zum Verpflegungsmehraufwand, der je nach Reisedauer mit 6, 8 oder 12 Euro steuermindernd geltend gemacht werden kann.
Gemäß einer Abgrenzung des BMF gehören zu den Leistungen des beherbergenden Gewerbes (und sind damit zum Satz von 7% steuerbegünstigt):
- Die Überlassung und Reinigung des möblierten Raumes mit Wäsche und Bademänteln
- der Stromanschluss
- die Bereitstellung von Körperpflegemitteln
- Schuhputz- und Nähzeug
- der Weckservice
- die Bereitstellung von Schuhputzautomaten und
- die Unterbringung von Tieren in geeigneten Räumen.
Entscheidend ist die Kurzfristigkeit der Überlassung von Räumen. Damit gilt die Ermäßigung auch für Pensionen und Ferienwohnungen .
Nicht ermäßigt zum Steuersatz von 19% sind dagegen alle Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung von Personen gelten, wie
- Verpflegung
- Minibar-Services
- Tagungs- und gewerbliche Räume
- gesondert vermietete Abstellplätze für PKW
- Wellnessangebote und Sportgeräte oder -anlagen
- Ausflüge
- Bügeln und Reinigung von Kleidung und Schuhen
- Nahverkehrstageskarten
- die Vermittlung von Hotelunterkünften
- Gepäcktransporte außerhalb des Hotels
- Tickets für Veranstaltungen,
- Kabinen auf Schiffen, die der Beförderung dienen u.a.
Das Finanzministerium hat ein „Merkblatt“ für die Lohnsteuer 2010 und die dafür geltenden Sätze herausgegeben. (mehr …)
Urteil des BFH ermöglicht mehr Absetzbarkeit bei Reisen, die sowohl privaten als auch beruflichen Hintergrund haben (mehr …)
Steuererklärung 2017
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Was gab es Neues rund um das Thema Steuern in dieser Woche? Hier haben wir die wichtigsten Neuigkeiten für Sie noch einmal zusammengefasst.