Mit ‘Planungsstand’ getaggte Artikel
Einkommensteuererklärungen mit Einkünften nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 EStG sind nach § 25 Absatz 4 i.V.m. § 52 Absatz 39 Einkommensteuergesetz (EStG) ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Aus technischen Gründen kann für beschränkt Steuerpflichtige zum 1. Januar 2012 noch kein Zugang für die elektronische Übermittlung eröffnet werden. Deshalb sind die Einkommensteuererklärungen beschränkt Steuerpflichtiger bis zur Eröffnung eines entsprechenden Zugangs – gemäß dem derzeitigem Planungsstand ist die Eröffnung zum 1. Januar 2013 vorgesehen – weiterhin in Papierform einzureichen. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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