Mit ‘Pflegeleistungen’ getaggte Artikel
Die Kosten, die für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim anfallen, können auch dann als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet wurden.
Der Bundesfinanzhof wich von seinen bisher strengeren Grundsätzen mit dieser Entscheidung ab. Bisher galt das:
- entweder zusätzliche Kosten für Pflegeleistungen
- oder die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „H“ oder „Bl“
vorausgesetzt wurden. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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