Mit ‘Pflegebedürftigkeit’ getaggte Artikel
Die Kosten, die für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim anfallen, können auch dann als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet wurden.
Der Bundesfinanzhof wich von seinen bisher strengeren Grundsätzen mit dieser Entscheidung ab. Bisher galt das:
- entweder zusätzliche Kosten für Pflegeleistungen
- oder die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „H“ oder „Bl“
vorausgesetzt wurden. (mehr …)
Wann und wie können selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesfinanzhof. Aufwendungen die durch Pflegebedürftigkeit entstehen können nur in der Höhe als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, in der sie die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen, so entschied der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 14.4.2011, Az. VI R 8/10).
Ein in Pflegestufe III eingruppierter Mann lebte in einem Pflegeheim, die daraus resultierenden Kosten wurden ihm zum Teil durch eine Beihilfe und die Pflegeversicherung ersetzt. Zudem hatte er eine private Pflegeversicherung aus der er monatliches Pflegegeld bezog. Die Pflegeaufwendungen wurden vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkannt, das Pflegegeld wurde jedoch nicht berücksichtigt. Dagegen reichte der Pflegebedürftige Klage ein.
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