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Mit ‘Pfändungsschutz’ getaggte Artikel

KontenpfändungsschutzAb dem 1.1.2012 wird ein Pfändungsschutz nur noch über ein vorhandenes Pfändungsschutzkonto gewährt. Sollte ein Schuldner nicht rechtzeitig tätig werden, kann ihn die Vollstreckung in existenzielle Bedrängnis bringen. Zum Jahreswechsel stehen insbesondere für Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von Kinderzuschlag wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an. Der bisher gültige gesetzliche Pfändungsschutz von 14 Tagen bei Sozialleistungen fällt zum 1.1.2012 weg.
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