Mit ‘Mehrfachbeschäftigte’ getaggte Artikel
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Ab dem ersten Januar des nächsten Jahres treten einige Änderungen in Kraft, so steigt ab diesem Zeitpunkt zum Beispiel das Mindestalter für den Bezug einer Rente von 60 auf 62 Jahre, dies hat auch Einfluss auf eine betriebliche oder private Altersvorsorge, hier macht es Sinn eine solche zusätzliche Absicherung noch im Jahr 2011 abzuschließen. Für Arbeitgeber von Mehrfachbeschäftigten ändern sich ab 2012 die Meldepflichten und die Beitragsrechnung. Wichtig sind auch die Neuerungen bei der Lohnsteuerermäßigung, die ab 2012 in Kraft treten, so müssen unter anderem alle Freibeträge und antragsgebundenen Abzugsmerkmale generell neu beim Finanzamt beantragt werden. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert sich, Bund und Länder stimmen sich aktuell über einen neuen Termin ab.
Mit deutlich höheren Steuereinnahmen rechnet der unabhängige Arbeitskreise „Steuerschätzungen“, der Finanzminister will trotzdem auf Sparkurs bleiben, außerdem gibt es gegen die Pläne von FDP und CSU, die Arbeitnehmer mit geringem Einkommen über einen niedrigeren «Soli»-Beitrag zu entlasten, in der Union erheblichen Widerstand.
Das G20 Treffen in dieser Woche widmete sich hauptsächlich dem Thema Griechenland, worum es beim G20 Treffen eigentlich geht, darüber informiert das Bundesfinanzministerium mit einem Video.
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Ab 2012 gelten für Arbeitgeber von Mehrfachbeschäftigten nicht nur erweiterte Meldepflichten auch die Beitragsberechnung ändert sich. In der neuen GKV-Monatsmeldung gibt der Arbeitgeber die zusätzlichen Daten, für alle bei mehreren Arbeitgebern beschäftigte Arbeitnehmer, an. Diese monatlich abzugebende Meldung enthält insbesondere das aktuelle Monatsgehalt.
Neu: Gekürzt wird vor der Verhältnisrechnung.
Wenn das Arbeitsentgelt in einer der ausgeübten Beschäftigungen bereits über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, dann gilt nach den Vorstellungen der Regierungskoalition eine neue Regelung (§ 22 Abs. 2 Satz 2 SGB IV): Die Einzelentgelte der Beschäftigungen sollen auf die BBG des jeweiligen Versicherungszweigs gekürzt werden. Dies soll künftig vor der Verhältnisrechnung erfolgen, die die zu entrichtenden Beiträge auf die beteiligten Beschäftigungsverhältnisse aufteilt.
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