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Mit ‘krankheitskosten’ getaggte Artikel

Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

Tägliche Schreckensmeldungen lassen nun schon seit einiger Zeit die Angst um die Stabilität des Euro und der damit verbundenen europäischen Wirtschaft nicht schwinden. Der Bundestag will nun eine europäische Haftungsunion ins Leben rufen. Der Bund der Steuerzahler sagt dazu „Nicht mit uns Steuerzahlern!“ und ruft zum Veto auf.

Die Kosten für das Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen? Das klingt zwar gut, geht aber nicht so einfach.

In den Medien wird seit einiger Zeit verbreitet das die zumutbare Belastung verfassungswidrig sein könnten, aus diesem Grund wird vereinzelt dazu geraten, dass die Steuerzahler welche Krankheitskosten geltend gemacht hatten, gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen sollten. Ob dies wirklich sinnvoll ist, sollten Sie aber genau überprüfen.

Man sollte meinen das ein Vater, der berufsbedingt so weit „draußen“ wohnt, dass es für seine Kinder keinen Schulbus gibt und er diese daher täglich zur Schule fährt und auch dort wieder abholt, die dafür anfallenden Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen darf. Das Finanzamt sieht dies allerdings ganz anders und führt an das solche Kosten bereits mit dem Kindergeld abgegolten sein.

Einige interessante Themen fanden wir auch im Internet, die elektronische Datenübertragung und Datenverarbeitung setzt sich in Deutschland auch bei der Einkommensbesteuerung immer mehr durch. Dies nützt hauptsächlich der Finanzverwaltung allerdings mahnen die Verbände der Steuerzahler und Lohnsteuerhilfevereine auch Änderungen im Interesse der Steuerzahler an.

Es sieht so aus, als ob für das Steuervereinfachungsgesetz endlich ein Kompromiss zwischen dem Bund und den Ländern gefunden worden wäre, warten wir es ab, ob es bald wirklich bedeutend einfacher sein wird, die Steuerklärung auszufüllen.

Da geht sie hin, die „gute alte“ Lohnsteuerkarte, ab dem nächsten Jahr wird es nur noch einen elektronisch durchgeführten Lohnsteuerabzug geben, damit ist die Karte aus Pappe endgültig überflüssig. (mehr …)

In den Medien findet sich in der letzter Zeit immer wieder die Info, dass Steuerpflichtige, welche Krankheitskosten geltend gemacht haben, gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen sollen. Allerdings würden höchstwahrscheinlich nur sehr wenige Steuerzahler davon profitieren. Die Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese wirken sich nur aus, soweit die Kosten die zumutbare Belastung überschreiten, denn der Gesetzgeber mutet Ihnen zu, dass Sie in der Lage sind, die außergewöhnlichen Belastungen ohne die Unterstützung der Allgemeinheit zu bewältigen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich die Kosten, die Ihnen durch die Ausübung eines Sports entstehen, als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen abzusetzen. Die theoretische Definition der außergewöhnlichen Belastungen ist, dass es sich um Kosten handel muss, die Ihnen zwangsläufig entstehen und von denen die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler, mit gleichen Einkommensverhältnissen sowie gleichen Vermögensverhältnissen und gleichem Familienstand, nicht betroffen sind. Zu den abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen zählen vor allem Krankheitskosten, die möglichst vollständig aufgeschlüsselt werden sollten, damit sie tatsächlich zu einer Steuerersparnis führen.
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Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 01. Januar 2010 in wesentlichen Bereichen verändert. Beim Lohnsteuerabzug wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, während bei der Veranlagung mit der Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Bei Zeitsoldaten und Beamten wird eine Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt, die oft zu hoch ausfällt und zu Steuernachzahlungen führt.

Zeitsoldaten und Beamte unterliegen keiner Renten- und Krankenversicherungspflicht. Sie erhalten über die Beihilfe einen Zuschuss bei Krankheitskosten. Die Beihilfe stellt einen Teil der Krankenversicherung dar. Der nicht abgedeckte Teil sollte durch private Krankenversicherung restversichert werden. Die Beiträge hierzu sind in vielen Fällen sehr gering. (mehr …)

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