Mit ‘korrektur’ getaggte Artikel
Einer aktuellen Mitteilung des BMF zufolge ist es doch nicht mehr nötig, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 nochmals übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.
Im Zusammenhang mit der Bescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Nummer 12 und 13 EStG ) wird in Ergänzung der Mitteilung vom 11. Februar 2011 (HAUFE) auf Folgendes hingewiesen:
In vielen Fällen haben Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt. (mehr …)
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