Sollten Sie Ihr Vermögen vor der Steuer schützen wollen, bietet sich Ihnen die Möglichkeit dieses auf Ihre Familienmitglieder umzuverteilen. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Vermögen auf Ihre Kinder oder Enkel übertragen, fallen die Erträge nicht mehr bei Ihnen an, da es sich nun um Einkünfte des Kindes oder des Enkels handelt.
Bedingt dadurch das die Kinder oder Enkel meist keine weiteren Einkünfte erzielen, bleibt der persönliche Steuersatz gering, dadurch müssen weniger Steuern gezahlt werden, gibt der Bund der Steuerzahler aus Berlin an. Allerdings muss bei diesem selbst gemachten Familiensplitting vorausgesetzt werden, dass die Übertragung des Vermögens zivilrechtlich geltend durchgeführt worden ist. (weiterlesen …)

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Wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung wurden im Jahr 2011 auf den Weg gebracht. Über die wesentlichen Änderungen, die ab dem 1. Januar 2012 in Kraft treten werden sowie über wichtige Informationen für die Steuerzahler lesen informiert das BMF wie folgt:
