Die Ölpreise und damit verbunden die Kraftstoffpreise stiegen in letzter Zeit fortwährend an, das Autofahren wird demzufolge immer teurer, logisch wäre es dass bedingt durch die deutlich gestiegenen Kosten, die pro Kilometer anfallen, auch die Kilometerpauschale erhöht werden würde. Diese Gedanken hat man sich in einigen Bundesländern auch schon gemacht und hat den steuerfreien Kostensatz von 0,30 Euro auf 0,35 Euro erhöht, allerdings nur für die eigenen Mitarbeiter.
Diese Ungerechtigkeit wurde nun vor das Finanzgericht gebracht. (weiterlesen …)

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Leasingsonderzahlungen können nur dann als sofort abschreibbare Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn nicht nach der Pauschale abgerechnet wird
