Mit ‘großfamilie’ getaggte Artikel
Es ist sowohl beim Kinderfreibetrag als auch beim Kindergeld möglich die Ansprüche an die Großeltern zu übertragen, sofern das Kind im Haushalt der Großeltern lebt.
Das monatliche Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 184,- Euro, für das dritte Kind 190,- Euro und ab dem vierten Kind 215,- Euro, das Kindergeld wird Ihnen unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens ausgezahlt (§ 32 EStG, § 62ff. EStG).
Sollten Sie noch im Haushalt Ihrer Eltern leben und sind Teil einer Großfamilie dann bekommen Sie für Ihr Kind 184,- Euro Kindergeld im Monat. Haben Ihre Eltern (mehr …)
Steuererklärung 2017
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