Mit ‘gkv’ getaggte Artikel
Ab 2012 gelten für Arbeitgeber von Mehrfachbeschäftigten nicht nur erweiterte Meldepflichten auch die Beitragsberechnung ändert sich. In der neuen GKV-Monatsmeldung gibt der Arbeitgeber die zusätzlichen Daten, für alle bei mehreren Arbeitgebern beschäftigte Arbeitnehmer, an. Diese monatlich abzugebende Meldung enthält insbesondere das aktuelle Monatsgehalt.
Neu: Gekürzt wird vor der Verhältnisrechnung.
Wenn das Arbeitsentgelt in einer der ausgeübten Beschäftigungen bereits über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, dann gilt nach den Vorstellungen der Regierungskoalition eine neue Regelung (§ 22 Abs. 2 Satz 2 SGB IV): Die Einzelentgelte der Beschäftigungen sollen auf die BBG des jeweiligen Versicherungszweigs gekürzt werden. Dies soll künftig vor der Verhältnisrechnung erfolgen, die die zu entrichtenden Beiträge auf die beteiligten Beschäftigungsverhältnisse aufteilt.
Auch für aus dem Ausland bezogene Renten, sind demnächst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Zudem kommt eine Meldepflicht für Grenzgänger.
Einmal mehr ist das EU-Recht der Auslöser für die Thematik, denn innerhalb der Europäischen Union gelten seit 1.5.2010 für die Systeme der sozialen Sicherheit neue EU-Verordnungen (EG 883/2004 und EG 987/2009). Diese EU-Verordnungen gelten in allen Mitgliedstaaten zwar unmittelbar, allerdings erfordert das jeweilige nationale Recht Anpassungen der bestehenden Gesetze.
Bisher besteht keine vollständige Gleichstellung bei der Beitragsbemessung, da die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bislang allein mit ihren ausländischen Versorgungsbezügen der Beitragspflicht zur Krankenversicherung, also noch nicht mit ihren ausländischen Renten, unterliegen. Allerdings sollen demnächst die Bezieher von Renten ausländischer Rentenversicherungsträger den Beziehern einer inländischen Rente gleichgestellt werden. (mehr …)
Das neue Bürgerentlastungsgesetz bietet Steuervorteile bei Sozialabgaben für die Steuererklärung 2009/2010. (mehr …)
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