Mit ‘geringwertige wirtschaftsgüter’ getaggte Artikel
Jedes Quartalsende stellt eine wichtige Frist dar, zu der bestimmte Leistungen erbracht, Erklärungen abgegeben oder wirtschaftliche Aktivitäten ausgeführt sein müssen. Um so mehr gilt dies natürlich für das Jahresende. Wir haben stellen Ihnen die wichtigsten steuerlich relevanten Fristen vor. (mehr …)
Aufwendungen für Betriebsmittel (Bürobedarf, Büroausstattung, Pkw, Geschäftsräume etc.) können Sie regelmäßig als Betriebsausgaben abziehen. Wirtschaftsgüter, die erfahrungsgemäß eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben, werden aber (nur) durch die Abschreibung berücksichtigt. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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