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Einkommenssteuererklärung freiwilligAuch wenn für Sie keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, können Sie eine solche abgeben. Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn Sie davon ausgehen können, dass es auch eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt geben wird.

Die auch als Antragsveranlagung bezeichnete freiwillige Abgabe einer Einkommenssteuererklärung kann insbesondere in folgenden Fällen zu einer Steuererstattung im Veranlagungszeitraum führen: (mehr …)

Warum denn eine Einkommenssteuererklärung abgeben wenn ich dazu gar nicht gesetzlich verpflichtet bin? Diese Frage ist natürlich absolut berechtigt, auch wenn heute bedingt durch einfach zu bedienenden Steuersoftware das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung fast schon zum Spaß wird, will wohl niemand das Risiko einer eventuellen Steuer Nachzahlung an das Finanzamt eingehen, wenn dieses ja gar keine Steuererklärung fordert.

Sollten Sie aber herausfinden, zum Beispiel mit einer Steuersoftware, das es eine Erstattung vom Finanzamt geben könnte, dann lohnt es sich eine freiwillige Einkommensteuererklärung auszufüllen. Das gute daran ist das Arbeitnehmer auch dann eine Einkommensteuererklärung abgeben dürfen wenn sie dazu gar nicht gesetzlich verpflichtet sind. (mehr …)

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