Mit ‘freibetrag’ getaggte Artikel
Anhand Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Konfession usw. behält Ihr Arbeitgeber bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Lohnsteuer sowie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch die Kirchensteuer ein, um diese Abgaben an das Finanzamt weiterzuleiten.
Die wichtigsten allgemeinen steuerlichen Freibeträge werden dabei bereits berücksichtigt, zum Beispiel der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag, der Grundfreibetrag, die Vorsorgepauschale und / oder der Sonderausgaben-Pauschalbetrag.
Aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse kann es aber sein das Ihnen noch andere zusätzliche Steuerabzugsbeträge zustehen, wie zum Beispiel (mehr …)
Durch sparsames Wirtschaften hat sich so manch ein Rentner ein finanzielles Polster geschaffen. Leider macht der Fiskus aber selbst davor nicht halt und so sind Zinsen und Dividenden zu versteuern. Dazu wird die Kapitalertragsteuer von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wer Bescheid weiß wie der kann sich in vielen Fällen diese Steuer zurückholen. (mehr …)
Bundesverfassungsgericht sieht keine Verletzung der Grundrechte
Im konkreten Fall hatte der Sohn eines Vaters im Jahre 2005 4,34 Euro mehr verdient als die damals zulässige Freibetragsgrenze von 7.680 Euro zuließ (seit 1.1.2010: 8.004 Euro). Der abrupte Übergang ohne eine Gleitzone für ist als „Fallbeileffekt“ schon häufig diskutiert worden. (mehr …)
Die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug lassen sich oft steuerlich absetzen. Ab dem 1.1.2008, 1.1.2009 und 1.7.2009 gelten neue Pauschalbeträge. (mehr …)
Formulare für Beantragung des Lohnsteuer-Freibetrags 2009 verfügbar. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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