Mit ‘fortbildung’ getaggte Artikel
Die Kosten, die für eine berufliche Erstausbildung und ein Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss anfallen, können in voller Höhe abziehbar sein, dies entschied der Bundesfinanzhof. Der Streit währt schon seit vielen Jahren, es geht darum, ob die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben abziehbar sind oder ob diese auch als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Der Unterschied ob Sie diese Kosten als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzen kann finanziell sehr viel ausmachen. Es kann finanziell einen großen Unterschied machen ob eine Bildungsmaßnahme als Berufsausbildung oder Fortbildung qualifiziert wird. So ist bei den Sonderausgaben der Höchstbetrag zu beachten und bei den Werbungskosten können sich eventuelle Verluste beim Werbungskostenabzug noch in späteren Jahren positiv bemerkbar machen.
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Kosten die für einen Sprachkurs im Ausland entstehen können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen – in den meisten Fällen allerdings nur anteilig. Bei der Recherche der abziehbaren Kosten ist nicht immer nur der zeitlichen Anteil des Unterrichts bei der Dauer des Auslandsaufenthalts ausschlaggebend. (mehr …)
Die Änderungen für das Lohnsteuerjahr 2010 im Überblick
Die wichtigste Neuerung ist wahrscheinlich, dass das Jahr 2010 eine Art Übergangsjahr mit Bezug auf die Lohnsteuer sein wird. Dieser Artikel stellt die Neuerungen vor, die aktuell geplant von der Regierung geplant sind. Änderungen und Erweiterungen aufgrund aktueller Sparbemühungen sind zu erwarten. Informationen dazu finden Sie auf den Steuer-News oder im Steuer-Newsletter. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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