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Mit ‘firmenwagen’ getaggte Artikel

Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

Dieser Steuernewsletter beginnt mit einer kleinen Ungereimtheit, seitens des Finanzministeriums des Bundeslandes NRW. Dort wird in einer Newsmitteilung darauf aufmerksam gemacht das aufgrund der Einführung der ELStAM („Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“) 40 Millionen Bürger Post erhalten werden. In dieser Mitteilung wird über die ab dem 1. Januar 2012 gültigen Steuer-Daten informiert, Korrekturen der Daten können hier dem Finanzamt direkt mitgeteilt werden. Allerdings empfiehlt die Finanzverwaltung, die ja inzwischen so vehement den Einsatz von Papier verhindern möchte, das die Korrektur in schriftlicher Form auf Papier verfasst und auf dem Postweg an die zuständigen Finanzämter gesendet werden sollte. Hier hört also die schöne neue elektronische Vision auch schon wieder auf, einen Absatz weiter wird dann wieder darauf hingewiesen, dass die Lohnsteuerkarte auf Papier endgültig ausgedient habe und das die Kommunikation durch das papierlose Verfahren schneller, besser und einfacher ablaufen werden soll.

Wer für pflegebedürftige Angehörige anteilig Heimkosten zahlt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen, wie erfahren Sie hier.

Der dänische Staat sorgt sich um seine Bürger, damit diese sich nicht allzu ungesund ernähren, wurde kurzerhand eine Fettsteuer eingeführt, was allerdings wohl auch zu nicht unerheblichen Zusatzeinnahmen für den dänischen Fiskus führen dürfte.

Wer seinen Arbeitsplatz wechselt und dazu eine neue Wohnung benötigt, kann die Mietkosten dieser Wohnung für den Übergang als Werbungskosten geltend machen,

Angela Merkel setzt sich für die Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer ein, dies soll der Bewältigung der Wirtschaftskrise zuträglich sein, es bleibt abzuwarten, wie die restlichen Staatsvertreter auf diesen Vorschlag unserer Bundeskanzlerin reagieren.

Bei unseren Internetrecherchen stießen wir auf folgende Themen: Das niedersächsische Finanzgericht wies eine Klage zur Besteuerung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung eines Firmenwagens mit der 1%-Regelung auf Basis des Bruttolistenpreises ab.

Wer Unterhalt an seine Schweigermutter zahlt, selbst dann, wenn er dauernd getrennt von seinem Ehepartner lebt und die Schwiegermutter in einem fremden Land wohnt, der kann diesen Unterhalt als außergewöhnliche Kosten geltend machen.

Der Solidaritätszuschlag bleibt uns noch erhalten, die Frage, wie lange noch bleibt bisher unbeantwortet, wird der Soli mit dem Ende des Solidarpaktes im Jahre 2019 ausgesetzt? (mehr …)

Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten geltend machenDie Entfernungspauschale für Ihren täglichen Weg zur Arbeit können Sie als Werbungskosten geltend machen. Wie das genau mit den Arbeitstagen, der Entfernung zur Arbeitsstelle, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften funktioniert haben wir uns einmal näher angeschaut. Das Finanzamt berücksichtigt die Entfernungspauschale von 0,30 € (höchstens 4.500 €) für jeden Arbeitstag, an dem Sie Ihre Arbeitsstätte aufsuchen, einmal – ab dem ersten Kilometer (einfache Entfernung). Wenn Sie mit dem eigenen Pkw (oder Firmenwagen) zur Arbeit fahren, greift der maximale Abzugsbetrag von 4.500 € pro Kalenderjahr („Kostendeckelung“) nicht. Wenn Sie zum Beispiel den täglichen Weg zur Arbeit von 30 km an 220 Tagen im Jahr zurücklegen, wird die Entfernungspauschale folgendermaßen berechnet: (mehr …)

Firmenwagen - nur Privatnutzung versteuernBFH präzisiert Steuergesetzgebung zugunsten der Steuerzahler (mehr …)

Sie haben die Steuererklärung schon fertig, zahlen aber zu viele Steuern? Bei den Einkünften aus Zinsen und Dividenden sind Sie unsicher? Konz stellt kostenlose eBooks zum Download zur Verfügung. Lesen Sie mehr. (mehr …)

1% Regelung für alle FahrzeugeDie „Ein-Prozentregelung“ gilt ab sofort für alle privat genutzten Firmenwagen, entschied der BFH

Die Kurzfassung ist: Wer als Unternehmer nicht (zum Beispiel per Fahrtenbuch) nachweisen kann, dass ein Fahrzeug des Unternehmens ausschließlich gewerblich genutzt wurde, muss davon 1 Prozent des Listenpreises plus Sonderausstattung monatlich als privates Einkommen versteuern. (mehr …)

Auch bei einem hochwertigen PKW ist eine umfangreiche Privatnutzung von den Finanzämtern nicht automatisch anzusetzen

Peter M. (Name geändert) verstand die Welt nicht mehr. Um das Fahrzeug zu schonen, wurde sein Firmenfahrzeug, ein Porsche 911, nur von April bis Oktober jeden Jahres zugelassen. Das hinderte aber das Finanzamt nicht daran, von einer ganzjährigen vollumfänglichen Privatnutzung auszugehen. Darüber hinaus konnte Peter M. nachweisen, dass ihm und seiner Ehefrau zusätzlich ein Porsche 928 und ein Volvo Geländewagen als Privatfahrzeuge ganzjährig zur Verfügung standen. Auch hiervon ließ sich das Finanzamt nicht beeindrucken, weswegen Herr M. seine Klage beim Finanzgericht Sachsen-Anhalt einreichte. (mehr …)

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