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Mit ‘Finanzverwaltung’ getaggte Artikel

Änderungen 2012 Kindergeld AusbildungNicht alles, was einfacher wird (oder besser werden sollte), ist schlussendlich auch einfacher und besser, dies dürfte zumindest den Beziehern von Kindergeld die Selbiges für in der Berufsausbildung befindliche volljährige Kinder erhalten, bald klar werden. Denn hier hat sich 2012 einiges geändert, so kann es durchaus passieren das sich zwar an Ihren Verhältnissen nichts geändert hat aber aufgrund der Neuregelung das Kindergeld für das bereits volljährige Kind wegfällt.

Zwar entfallen nun sowohl die Einkommensgrenze wie auch die komplizierte und umfangreiche Berechnung der Einkünfte und Bezüge für volljährige Kinder, allerdings ist Vorsicht geboten, denn wer erwartet, dass die neue Regelung einfacher oder sogar gerechter ist, der könnte sich hier durchaus auf dem Holzweg befinden. (mehr …)

Formulare Einkommensteuererklärung 2011Zu den eher nicht so erfreulichen Notwendigkeiten gehört für viele Steuerpflichtige das Ausfüllen der Steuererklärung, auch 2012 ist es mal wieder soweit und die Finanzverwaltung verspricht, dass sie sich bemüht habe, die mit dem Ausfüllen der Steuererklärung 2011 verbundene Arbeit zu erleichtern. Nicht jeder muss auch eine Steuererklärung abgeben, wer dazu verpflichtet ist und wer nicht erfahren Sie bei den Finanzbehörden der Länder. Auch die Fristen, die Sie für die Abgabe der ausgefüllten Steuererklärung beachten müssen, sind dort aufgeführt.

Viele Wege führen zur Abgabe der Steuerklärung 2011 (mehr …)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nahm einem umfangreichen Schreiben Stellung zu dem Verfahren § 22a EStG. Rentenbezugsmitteilungen müssen nach § 22a Abs. 1 Sätze 1, 2 EStG von den Mitteilungspflichtigen durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die zentrale Stelle übermittelt werden. Hierbei hat der Mitteilungspflichtige für Rentenbezugsmitteilungen, die für den Veranlagungszeitraum 2010 ff. zu übermitteln sind, die im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung zu beachten (§ 22a Abs. 1 Satz 1 EStG).
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Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

Tägliche Schreckensmeldungen lassen nun schon seit einiger Zeit die Angst um die Stabilität des Euro und der damit verbundenen europäischen Wirtschaft nicht schwinden. Der Bundestag will nun eine europäische Haftungsunion ins Leben rufen. Der Bund der Steuerzahler sagt dazu „Nicht mit uns Steuerzahlern!“ und ruft zum Veto auf.

Die Kosten für das Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen? Das klingt zwar gut, geht aber nicht so einfach.

In den Medien wird seit einiger Zeit verbreitet das die zumutbare Belastung verfassungswidrig sein könnten, aus diesem Grund wird vereinzelt dazu geraten, dass die Steuerzahler welche Krankheitskosten geltend gemacht hatten, gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen sollten. Ob dies wirklich sinnvoll ist, sollten Sie aber genau überprüfen.

Man sollte meinen das ein Vater, der berufsbedingt so weit „draußen“ wohnt, dass es für seine Kinder keinen Schulbus gibt und er diese daher täglich zur Schule fährt und auch dort wieder abholt, die dafür anfallenden Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen darf. Das Finanzamt sieht dies allerdings ganz anders und führt an das solche Kosten bereits mit dem Kindergeld abgegolten sein.

Einige interessante Themen fanden wir auch im Internet, die elektronische Datenübertragung und Datenverarbeitung setzt sich in Deutschland auch bei der Einkommensbesteuerung immer mehr durch. Dies nützt hauptsächlich der Finanzverwaltung allerdings mahnen die Verbände der Steuerzahler und Lohnsteuerhilfevereine auch Änderungen im Interesse der Steuerzahler an.

Es sieht so aus, als ob für das Steuervereinfachungsgesetz endlich ein Kompromiss zwischen dem Bund und den Ländern gefunden worden wäre, warten wir es ab, ob es bald wirklich bedeutend einfacher sein wird, die Steuerklärung auszufüllen.

Da geht sie hin, die „gute alte“ Lohnsteuerkarte, ab dem nächsten Jahr wird es nur noch einen elektronisch durchgeführten Lohnsteuerabzug geben, damit ist die Karte aus Pappe endgültig überflüssig. (mehr …)

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