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Mit ‘Erstausbildung’ getaggte Artikel

Gute Nachrichten für alle Eltern, deren Kinder ein duales Studium absolvieren. Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 3. Juli 2014 (Az. III R 52/13) klargestellt, dass bei einem dualen Studium das Hochschulstudium und die studienintegrierte praktische Ausbildung als einheitliche Erstausbildung anzusehen sind. Für Eltern bedeutet das, sie haben auch dann einen Kindergeldanspruch bis zum Ende des Studiums, wenn zuvor bereits die praktische Ausbildung abgeschlossen wurde, und das Kind nach Abschluss der Ausbildung neben dem Studium mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Damit bestätigte der BFH eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster (FG Münster, Urteil vom 15. Mai 2013, Az. 2 K 2949/12 Kg). (mehr …)

Erststudium als WerbungskostenDie Kosten, die für eine berufliche Erstausbildung und ein Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss anfallen, können in voller Höhe abziehbar sein, dies entschied der Bundesfinanzhof. Der Streit währt schon seit vielen Jahren, es geht darum, ob die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben abziehbar sind oder ob diese auch als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Der Unterschied ob Sie diese Kosten als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzen kann finanziell sehr viel ausmachen. Es kann finanziell einen großen Unterschied machen ob eine Bildungsmaßnahme als Berufsausbildung oder Fortbildung qualifiziert wird. So ist bei den Sonderausgaben der Höchstbetrag zu beachten und bei den Werbungskosten können sich eventuelle Verluste beim Werbungskostenabzug noch in späteren Jahren positiv bemerkbar machen.
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