Mit ‘Einkommensteuergesetz’ getaggte Artikel
Einkommensteuererklärungen mit Einkünften nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 EStG sind nach § 25 Absatz 4 i.V.m. § 52 Absatz 39 Einkommensteuergesetz (EStG) ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Aus technischen Gründen kann für beschränkt Steuerpflichtige zum 1. Januar 2012 noch kein Zugang für die elektronische Übermittlung eröffnet werden. Deshalb sind die Einkommensteuererklärungen beschränkt Steuerpflichtiger bis zur Eröffnung eines entsprechenden Zugangs – gemäß dem derzeitigem Planungsstand ist die Eröffnung zum 1. Januar 2013 vorgesehen – weiterhin in Papierform einzureichen. (mehr …)
Die Entfernungspauschale für Ihren täglichen Weg zur Arbeit können Sie als Werbungskosten geltend machen. Wie das genau mit den Arbeitstagen, der Entfernung zur Arbeitsstelle, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften funktioniert haben wir uns einmal näher angeschaut. Das Finanzamt berücksichtigt die Entfernungspauschale von 0,30 € (höchstens 4.500 €) für jeden Arbeitstag, an dem Sie Ihre Arbeitsstätte aufsuchen, einmal – ab dem ersten Kilometer (einfache Entfernung). Wenn Sie mit dem eigenen Pkw (oder Firmenwagen) zur Arbeit fahren, greift der maximale Abzugsbetrag von 4.500 € pro Kalenderjahr („Kostendeckelung“) nicht. Wenn Sie zum Beispiel den täglichen Weg zur Arbeit von 30 km an 220 Tagen im Jahr zurücklegen, wird die Entfernungspauschale folgendermaßen berechnet: (mehr …)
Steuererklärung 2017
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