Mit ‘Einkommensteuererklärung 2011’ getaggte Artikel
Anhand Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Konfession usw. behält Ihr Arbeitgeber bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Lohnsteuer sowie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch die Kirchensteuer ein, um diese Abgaben an das Finanzamt weiterzuleiten.
Die wichtigsten allgemeinen steuerlichen Freibeträge werden dabei bereits berücksichtigt, zum Beispiel der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag, der Grundfreibetrag, die Vorsorgepauschale und / oder der Sonderausgaben-Pauschalbetrag.
Aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse kann es aber sein das Ihnen noch andere zusätzliche Steuerabzugsbeträge zustehen, wie zum Beispiel (mehr …)
Auch wenn für Sie keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, können Sie eine solche abgeben. Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn Sie davon ausgehen können, dass es auch eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt geben wird.
Die auch als Antragsveranlagung bezeichnete freiwillige Abgabe einer Einkommenssteuererklärung kann insbesondere in folgenden Fällen zu einer Steuererstattung im Veranlagungszeitraum führen: (mehr …)
Zu den eher nicht so erfreulichen Notwendigkeiten gehört für viele Steuerpflichtige das Ausfüllen der Steuererklärung, auch 2012 ist es mal wieder soweit und die Finanzverwaltung verspricht, dass sie sich bemüht habe, die mit dem Ausfüllen der Steuererklärung 2011 verbundene Arbeit zu erleichtern. Nicht jeder muss auch eine Steuererklärung abgeben, wer dazu verpflichtet ist und wer nicht erfahren Sie bei den Finanzbehörden der Länder. Auch die Fristen, die Sie für die Abgabe der ausgefüllten Steuererklärung beachten müssen, sind dort aufgeführt.
Viele Wege führen zur Abgabe der Steuerklärung 2011 (mehr …)
Was ändert sich im nächsten Jahr? Informationen zu den steuerlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2012
Wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung wurden im Jahr 2011 auf den Weg gebracht. Über die wesentlichen Änderungen, die ab dem 1. Januar 2012 in Kraft treten werden sowie über wichtige Informationen für die Steuerzahler lesen informiert das BMF wie folgt:
Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Für Eltern ergeben sich ab dem 1. Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Neuregelung verzichtet auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung. Wer Kinderbetreuungskosten hat, soll diese künftig steuerlich geltend machen können. Nur die Aufwendungen an sich müssen – wie bisher – belegt werden können. Insgesamt reduziert sich der Nachweis- und Erklärungsaufwand bei der „Anlage Kind“ zur Einkommensteuererklärung deutlich.
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Steuererklärung 2017
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