Mit ‘Einkommensteuerbescheid’ getaggte Artikel
Es war einmal vor ganz langer Zeit in einem wunderschönen Land namens Germania, so sollte ein Märchen eigentlich beginnen denn das, was nun kommt, hört sich wirklich märchenhaft an, ist aber die Realität. Ein Steuerzahler, der seine Steuerklärung an das Finanzamt übermittelt hatte, hoffte auf eine Steuerrückerstattung von ca. 400,- Euro, soweit sind wir noch in der realen Welt, nun überwies das Finanzamt aber anstatt 400,- Euro satte 85.000,- Euro und ab hier wird es magisch.
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In den Medien findet sich in der letzter Zeit immer wieder die Info, dass Steuerpflichtige, welche Krankheitskosten geltend gemacht haben, gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen sollen. Allerdings würden höchstwahrscheinlich nur sehr wenige Steuerzahler davon profitieren. Die Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese wirken sich nur aus, soweit die Kosten die zumutbare Belastung überschreiten, denn der Gesetzgeber mutet Ihnen zu, dass Sie in der Lage sind, die außergewöhnlichen Belastungen ohne die Unterstützung der Allgemeinheit zu bewältigen.
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Steuererklärung 2017
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