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Mit ‘Einkommensgrenze’ getaggte Artikel

Änderungen 2012 Kindergeld AusbildungNicht alles, was einfacher wird (oder besser werden sollte), ist schlussendlich auch einfacher und besser, dies dürfte zumindest den Beziehern von Kindergeld die Selbiges für in der Berufsausbildung befindliche volljährige Kinder erhalten, bald klar werden. Denn hier hat sich 2012 einiges geändert, so kann es durchaus passieren das sich zwar an Ihren Verhältnissen nichts geändert hat aber aufgrund der Neuregelung das Kindergeld für das bereits volljährige Kind wegfällt.

Zwar entfallen nun sowohl die Einkommensgrenze wie auch die komplizierte und umfangreiche Berechnung der Einkünfte und Bezüge für volljährige Kinder, allerdings ist Vorsicht geboten, denn wer erwartet, dass die neue Regelung einfacher oder sogar gerechter ist, der könnte sich hier durchaus auf dem Holzweg befinden. (mehr …)

Das Jahr 2012 beginnt mit einer Anzahl neuer Regelungen für die steuerpflichtigen Bürger und Bürgerinnen, sowohl im privaten Bereich wie auch für Unternehmen. Einige der wichtigen Änderungen für Familien finden Sie hier zusammengefasst.

Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten:
Mit dieser Neuregelung wird auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung, verzichtet. Wer Kosten für die Betreuung von Kindern hat, darf diese künftig steuerlich geltend machen. Somit reduziert sich der Erklärungs- und Nachweisaufwand für die „Anlage Kind“ zur Einkommensteuererklärung deutlich. Im Rahmen des bisherigen Abzugshöchstbetrags von 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000,00 € pro Jahr und Kind, werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheitlich als Sonderausgaben berücksichtigt. (mehr …)

Sollten Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen jährlich unter 20.000,- Euro (Grenze ab 2009) bleiben, ist es möglich das Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 80,- Euro im Jahr erhalten. Allerdings nur dann wenn Sie 400,- Euro im Jahr als vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen.

Als Arbeitnehmer können Sie diese Mittel vom Lohn abzweigen und Ihr Arbeitgeber kann diese laut Tarifvertrag oder Vereinbarung zusätzlich zum normalen Gehalt auszahlen. Die Förderung hat sich ab 2009 verbessert, wenn die Beiträge in betriebliche Beteiligungen wie Aktien, Aktienfonds, Genuss-Scheine, oder GmbH-Anteile angelegt werden. Der Satz für VL wurde von 18 % auf 20 % angehoben, die Einkommensgrenze für die Förderung stieg von 17.900,- Euro auf 20.000,- Euro. (mehr …)

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