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Mit ‘Computer Software’ getaggte Artikel

ipad gratis vom ArbeitgeberWenn Sie privat Computer-Software Ihres Arbeitgebers nutzen, dann ist diese Nutzung für Sie steuerfrei. Dies gilt interessanterweise auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auch die erforderlichen Geräte zur Datenverarbeitung wie Tablets (z.B. ein iPad) oder Smartphones (z.B. das iPhone) überlässt.

Am Mittwoch beschloss der Finanzausschuss eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde. Die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt (mehr …)

Das Finanzgericht Köln hat Computer Software, wie zum Beispiel die Programme zum Ausfüllen der Steuererklärung, als bewegliches Wirtschaftsgut eingestuft und damit neue steuerliche Gestaltungsspielräume geschaffen. Das in diesem Prozess unterlegene Finanzamt zog daraufhin vor den Bundesfinanzhof.

Es wäre zu hoffen gewesen, dass der BFH seine bisherige Rechtsauffassung ändert und zumindest auf Datenträgern gespeicherte Software künftig als bewegliches Wirtschaftsgut behandeln würde. (mehr …)

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