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Mit ‘bürgerentlastungsgesetz’ getaggte Artikel

Für viele Arbeitnehmer war „Einkommensteuervorauszahlung“ bisher ein Fremdwort. Bedingt durch das Bürgerentlastungsgesetz müssen nun auch zunehmend Arbeitnehmer Einkommensteuervorauszahlungen leisten. So werden von Arbeitnehmern mit Kindern zum Teil mehrere Tausend Euro an Vorauszahlungen verlangt. Der Bund der Steuerzahler macht dagegen nun mit einer Eingabe ans Bundesministerium der Finanzen mobil.

Über die Festsetzung des Finanzamts von Steuervorauszahlungen die mit dem Steuerbescheid eintraf waren viele Arbeitnehmer erstaunt. Bisher kannten viele Steuerzahler Vorauszahlungen nur von Unternehmern und Selbstständigen. Es sind vor allem Arbeitnehmer-Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V. sowie auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI betroffen, diese müssen unter Umständen neben der einbehaltenen Lohnsteuer auch zusätzlich Steuervorauszahlungen leisten.
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Steuerabzug für KrangenversicherungsbeiträgeBeiträge zur Krankenversicherung können in voller Höhe steuermindernd gelten gemacht werden – allerdings gilt dies umgekehrt auch für Rückerstattungen (mehr …)

Besonders bei Alterteilszeit kann das Bürgerentlastungsgesetz negative Auswirkungen auf das Nettoeinkommen haben

Vermutlich aufgrund mehrerer entrüsteter Nachfragen, ob den Finanzbehörden wohl ein Fehler unterlaufen sei, sah sich das BMF genötigt, darauf hinzuweisen, dass in besonderen Einzelfällen das Bürgentlastungsgesetz zu einer Reduzierung des ausgezahlten Gehaltes führen kann. (mehr …)

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