Mit ‘Bundesfreiwilligendienst’ getaggte Artikel

Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Endlich ist er da der Frühling, der Bund der Steuerzahler nimmt den Frühlingsanfang zum Anlass eine Sonderaktion zu starten, in der er 30 verschiedene Steuerverschwendungen des Staates aufdeckt. Für das Ausfüllen der Steuererklärung haben Sie schon genug Zeit aufgebracht und beim Ausdruck der selbigen auf Ihrem Tintenstrahldrucker stellen Sie fest, dass die Tinte so gut wie verbraucht und der resultierende Ausdruck nur noch mit Mühe lesbar ist? Hier ist Vorsicht geboten denn das Finanzamt muss eine nicht ausreichend lesbare Steuererklärung nicht anerkennen und alle daraus resultierenden Konsequenzen gehen so zu Ihren Lasten. Korrupte Beamte in unserer Bundesrepublik Deutschland? Es mutet tatsächlich seltsam an aber ja es ist leider wahr. Durch Korruption soll dem deutschen Staat ein geschätzter Schaden von 250 Milliarden Euro entstehen.
Auch im nächsten Jahr wird wieder an den Steuergesetzen gefeilt, einige Änderungen für das Jahr 2013 für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern dürften auch jetzt bereits von Interesse sein.
Der Soli ist und bleibt ein Reizthema, während im Westen einige Städte Schulden im mehrstelligen Millionenbereich machen müssen, um die Zahlungen des Solidaritätsbeitrags zu gewährleisten, sanieren die davon profitierenden Städte im Osten ihre historischen Innenstädte. Auch als Selbstständiger können Sie in die Sozialversicherung einzahlen, allerdings freiwillig, wenn Sie aber mit den Zahlungen drei Monate im Rückstand sind, dann endet der Versicherungsschutz automatisch.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in eine angenehme Woche. (mehr …)
Anfang März dieses Jahres veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013. In diesem Entwurf finden sich einige Änderungen für den Lohnsteuerabzug. Für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern dürften unter anderem die folgenden Änderungen von Interesse sein:
Die Steuerpflicht für freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst
Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 ist die Wehrpflicht ab dem 1.7.2011 ausgesetzt und durch den Freiwilligen Wehrdienst mit einer Dauer von bis zu 23 Monaten ersetzt worden. Nach der geplanten Änderung wird ab 2013 für die Einnahmen aus dem Freiwilligen Wehrdienst keine Steuerbefreiung mehr gewährt.
Ab dem Jahr 2012 müssen alle Freibeträge und antragsgebundenen Abzugsmerkmale (wie zum Beispiel Kinder über 18 Jahre, Pflegekinder oder Steuerklasse II für Alleinerziehende) generell neu beim Finanzamt beantragt werden. Dabei sind einige Neuerungen zu beachten.
Hier ist ein Überblick: (mehr …)
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Das Gerangel um die Frist zur Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung fand nun ein Ende, die Frist beträgt vier Jahre dies entschied der Bundesfinanzhof. Die Bundesregierung hat mit der Schweiz ein bilaterales Steuerabkommen abgeschlossen um das unversteuerte Vermögen auf Schweizer Bankkonten besteuern zu können, ist es nun ein komischer Zufall oder nicht, dass nur kurze Zeit später wieder eine neue Steuersünder-CD auftauchte, die speziell die Daten derer enthalten soll, die Ihr Geld bei Schweizer Banken bunkern?
Wenn sich die volljährigen Kinder freiwillig engagieren und einen Freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst leisten, haben die Eltern für die Zeit dieses Engagements Anspruch auf Kindergeld, allerdings nicht bei jedem Freiwilligendienst, was dabei zu beachten ist lesen Sie weiter unten. Wie berechnet das Finanzamt die Werbungskosten die für die Fahrten zur Arbeitsstätte anfallen? Wie das genau mit den Arbeitstagen, der Entfernung zur Arbeitsstelle, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften funktioniert haben wir uns einmal näher angeschaut.
Die Kosten für einen Zivilprozess können von der Steuer abgesetzt werden, allerdings ist auch hierzu einiges zu beachten. Ob Sie die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben geltend machen oder ob Sie diese als Werbungskosten ansetzen, kann sich für Sie finanziell unterschiedlich auswirken. Der Vorteil bei einer Geltendmachung als Werbekosten ist, dass man eventuelle Verluste beim Werbungskostenabzug noch in späteren Jahren positiv bemerkbar machen kann.
Nicht direkt mit dem Thema Steuern verbunden aber doch für viele sicherlich sehr interessant ist das bei einer freiberuflichen Tätigkeit die GEZ für den Arbeitsplatzcomputer keine weitere Gebühr erheben darf.
Im Internet konnten wir lesen das nach Deutschland nun auch England ein bilaterales Steuerabkommen mit der Schweiz anstrebt. Auch als Rentner müssen Sie Steuern zahlen, wenn Sie durch einen Nebenjob zusätzliche Einkünfte erzielen, dies war in einem Artikel von focus.de zu lesen.
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Wenn Ihr volljähriges Kind einen Freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst leistet, haben Sie als Eltern für die Dauer des Dienstes Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt allerdings nicht für jedes freiwillige Engagement.
Für die gerade erst neu eingerichteten Freiwilligendienste „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ und „Bundesfreiwilligendienst“, haben Sie derzeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldanspruch wurde im Gesetzgebungsverfahren bislang noch nicht neu geregelt. Dies ist offensichtlich aber nur ein Versehen, denn eine Gesetzesänderung, die das Kindergeld für die neuen Freiwilligendienste absichert, ist bereits in Arbeit und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden (Erlass des Bundeszentralamtes für Steuern vom 24.6.2011, Az. St II 2 – S 2282 – PB/11/00001 – DOK 2011/581341). (mehr …)
Steuererklärung 2017
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