Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die entsprechende Datenspeicherung sind mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem übrigen Verfassungsrecht vereinbar. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Januar 2012 II R 49/10 entschieden, dass die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt. (weiterlesen …)
Mit ‘bundesfinanzhof’ getaggte Artikel
Der Bundesfinanzhof bestätigt die Verfassungsmäßigkeit der Steueridentifikationsnummer
Sonntag, 05. Februar 2012Deutschland braucht einen „Zukunftsplan Steuer 2020“
Donnerstag, 08. September 2011
Vor allzu hektischen Steuersenkungsplänen warnte der Finanzminister Rainer Wiegard aus Schleswig Holstein, da diese die Ziele der Konsolidierung der Haushalte gefährden könnten. Stattdessen forderte er einen Zukunftsplan Steuer, der bis 2020 umgesetzt werden solle. „Wir müssen alle bekannten steuerpolitischen Probleme in einem ordnungspolitischen Korridor mit klaren Zielen verbinden und bis 2020 umsetzen – ebenso wie die Schuldenbremse. Dabei hat Steuervereinfachung Vorrang vor hektischen Steuersenkungsaktionen. Wir brauchen ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuerrecht, das die Menschen verstehen und das sie bereit sind zu akzeptieren, bemerkte der Finanzminister aus Schleswig Holstein am Donnerstag (25. August 2011) in der Landtagsdebatte über mögliche Steuersenkungspläne der Bundesregierung. (weiterlesen …)
Der BFH entschied: Kosten für Erstausbildung und Erststudium als Werbungskosten absetzbar
Dienstag, 23. August 2011
Die Kosten, die für eine berufliche Erstausbildung und ein Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss anfallen, können in voller Höhe abziehbar sein, dies entschied der Bundesfinanzhof. Der Streit währt schon seit vielen Jahren, es geht darum, ob die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben abziehbar sind oder ob diese auch als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Der Unterschied ob Sie diese Kosten als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzen kann finanziell sehr viel ausmachen. Es kann finanziell einen großen Unterschied machen ob eine Bildungsmaßnahme als Berufsausbildung oder Fortbildung qualifiziert wird. So ist bei den Sonderausgaben der Höchstbetrag zu beachten und bei den Werbungskosten können sich eventuelle Verluste beim Werbungskostenabzug noch in späteren Jahren positiv bemerkbar machen.
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Vier Jahre beträgt die Abgabefrist für eine freiwillige Steuererklärung
Mittwoch, 10. August 2011
Wer freiwillig eine Steuererklärung erstellt und abgeben möchte, der hat dazu vier Jahre Zeit, dies wurde unlängst vom Bundesfinanzhof entschieden. Die ausgiebige Diskussion um die Länge der Abgabefrist ist somit endgültig abgeschlossen.
Die Diskussion drehte sich darum ob man für eine freiwillige Steuererklärung nicht nur vier, sondern sieben Jahre Zeit habe, dies würde der verlängerten Festsetzungsfrist entsprechen, sofern Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Aus Gründen der Gleichberechtigung hätte man dies wohl rechtfertigen und die Fristen vereinheitlichen können. Dazu sah der BFH aber keinen Anlass (BFH, Urteil vom 14.4.2011, Az. VI R 53/10).
QUELLE: www.steuertipps.de
Zusammenfassung der Steuer-News vom 07.08.2011
Sonntag, 07. August 2011
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Zwei aufregende Wochen gingen vorüber, die Welt hielt kurzfristig den Atem an, als die Vereinigten Staaten von Amerika fast pleitegingen, wo wir gerade beim Thema Amerika sind, sollten Sie eine Reise dorthin buchen wollen, müssen Sie wohl schon bald mit teilweise höheren Kosten, bedingt durch die in Deutschland geltende Ticketsteuer, rechnen. Nicht alle Fluggesellschaften geben die neue Last an die Passagiere weiter, einige schränken einfach das Angebot an Flügen ein.In Nordrhein Westfalen wurde die Grundsteuer nun auch von 3,5 auf fünf Prozent angehoben. Kosten, die bei einem krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim anfallen, können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, dies entschied unlängst der Bundesfinanzhof. Die Kassen in Deutschland leeren sich zunehmend, nun wurde eine neue Quelle geschaffen, die wieder Geld in die Kassen spülen soll, Schweizer Bankkonten mit vor der Steuer in Sicherheit gebrachtem Schwarzgeld, werden gemäß eines Abkommens zwischen Deutschland und der Schweiz schon bald mit bis zu 39% versteuert werden. Gerade Familien mit Kindern ächzen zum Teil unter der Last des Bürgerentlastungsgesetzes, denn es müssen Steuervorauszahlungen geleistet werden, der Bund der Steuerzahler wehrt sich mit einer Eingabe an das Bundesfinanzministerium.
Im Internet erfuhren wir das auch nach der Streichung von Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten, die Steuerberatungskosten weiterhin abziehbar sind, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer sich selbst einmal ein Bild vom Betrieb des Bundesfinanzministeriums machen will, um vielleicht zu erfahren wie mit unseren Steuern umgegangen wird, der kann dies am 20. und 21. August beim Tag der offenen Tür im Bundesfinanzministerium tun. (weiterlesen …)
Krankheitsbedingten Aufenthalt in Seniorenheim absetzen
Sonntag, 31. Juli 2011Die Kosten, die für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim anfallen, können auch dann als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet wurden.
Der Bundesfinanzhof wich von seinen bisher strengeren Grundsätzen mit dieser Entscheidung ab. Bisher galt das:
- entweder zusätzliche Kosten für Pflegeleistungen
- oder die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „H“ oder „Bl“
vorausgesetzt wurden. (weiterlesen …)
Der Bundesfinanzhof sagt: Der Soli bleibt
Freitag, 22. Juli 2011Als der Solidaritätszuschlag seinerzeit ins Leben gerufen wurde, war die Einsicht ob dieser Maßnahme in der Bevölkerung noch weitestgehend vorhanden. Dies sieht allerdings heute durchaus anders aus. Seit nunmehr zwanzig Jahren, der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, kostet uns unsere Solidarität sehr viel Geld. Kaum ein Steuerzahler wird 1991 gedacht haben das Wir auch noch zwanzig Jahre später weiterzahlen müssen. Immerhin war ja schon 1993 und 1994 Pause für den Solidaritätszuschlag, allerdings wurde dieser dann 1995 wieder eingeführt. Eine Rechtsanwältin und eine GmbH klagten gegen den Soli, der BFH ist allerdings der Meinung, dass der Soli weiterhin seine Berechtigung hat und somit bleiben muss.
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Steuer-News
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