In 2 Urteilen hat der BFH erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer und Richter bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das frühere Gesetz gekippt hatte, hat der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2010 eine Neuregelung geschaffen, die rückwirkend auch in den Streitfällen anwendbar war.
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Mit ‘BFH’ getaggte Artikel
Das häusliche Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit (BFH)
Donnerstag, 26. Januar 2012Neues Musterverfahren anhängig: Ausbildungskosten als Werbungskosten
Dienstag, 10. Januar 2012Erst im Juli letzten Jahres entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium direkt nach dem Schulabschluss in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Leider währte die Freude darüber nicht lange denn der Gesetzgeber stellte schon wenige Monate später die alte Rechtslage wieder her. Doch es besteht nun wieder Hoffnung da aktuell ein neues Verfahren eröffnet wurde.
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Software als bewegliches Wirtschaftsgut abschreiben: Der BFH zeigt sich unbeweglich
Mittwoch, 23. November 2011Das Finanzgericht Köln hat Computer Software, wie zum Beispiel die Programme zum Ausfüllen der Steuererklärung, als bewegliches Wirtschaftsgut eingestuft und damit neue steuerliche Gestaltungsspielräume geschaffen. Das in diesem Prozess unterlegene Finanzamt zog daraufhin vor den Bundesfinanzhof.
Es wäre zu hoffen gewesen, dass der BFH seine bisherige Rechtsauffassung ändert und zumindest auf Datenträgern gespeicherte Software künftig als bewegliches Wirtschaftsgut behandeln würde. (weiterlesen …)
Berechtigt die Installation einer Photovoltaikanlage zum Vorsteuerabzug?
Samstag, 12. November 2011Ein privater Betreiber einer Photovoltaikanlage, der den mit dieser Anlage erzeugten Strom an einen Energieversorger weiter veräußert, ist ein umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer. Somit ist er auch grundsätzlich zum Abzug von Vorsteuer berechtigt. Drei neue Urteile des Bundesfinanzhofs zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs informieren über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug.
Fall 1: Anlage auf einem leerstehenden Schuppen
Ein (privater) Stromerzeuger installierte eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach eines anderweitig nicht genutzten Schuppens. Hier kann der Stromerzeuger den Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Schuppens nur teilweise beanspruchen, nämlich nur insoweit, als er das gesamte Gebäude für die Stromlieferungen unternehmerisch nutzt. (weiterlesen …)
Zwei Wohnungen bedingt durch Wechsel des Arbeitgebers: Miete = Werbungskosten!
Dienstag, 04. Oktober 2011Wer bedingt durch den Beruf umzieht und am neuen Arbeitsort eine neue Wohnung anmietet, ist berechtigt die Mietkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend machen – dies gilt allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Der BFH erklärt was dies genau bedeutet. Ein Ehepaar lebte gemeinsam in einer Stadt. Der Ehemann wechselte den Arbeitsplatz und zog aufgrund dessen in eine andere Stadt. Für die neue, 165 qm große Wohnung lief der Mietvertrag ab dem 1. Dezember, dem ersten Arbeitstag des Mannes. Die Ehefrau und das Kind sollten dann im Februar nachkommen. So geschah es auch, und im Rahmen der doppelten Haushaltsführung machte der Mann in seiner Steuererklärung die Miete für Dezember bis Februar als Werbungskosten geltend. Da die Familie so lange doppelt Miete gezahlt hatte, denn der neue Mietvertrag lief bereits, aber der alte Vertrag konnte erst zum Ende des Monats Februar gekündigt werden.
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Unterschiedliche Steuertarife für die Currywurst
Mittwoch, 31. August 2011Die gleiche Currywurst aber zwei verschiedene Besteuerungen, ja das gibt es in Deutschland, entscheidend ist hier ob die Currywurst im Stehen oder im Sitzen verzehrt wird, die bequemere Variante ist teurer. So lassen sich also Steuern sparen, wenn die Currywurst im Stehen verspeist wird, und zwar satte 12%! Die schon seit langem umstrittene Umsatzsteuerregelung für Speisen an Imbissständen wurde durch den Bundesfinanzhof (BFH) vereinfacht: Es ist nun entscheidend, ob die als „einfach zubereitete Speisen“ bezeichneten Zubereitungen wie zum Beispiel die Currywurst stehend oder im Sitzen genossen werden, dies entschied der BFH in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Somit gilt der ermäßigte Steuersatz von nur sieben Prozent nur, wenn lediglich „behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen“ wie Ablagebretter oder Ähnliches an Imbissständen das Essen im Stehen erlauben. 19 Prozent sind dagegen zu entrichten, wenn an Imbissständen zusätzlich Tische und Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden. (AZ: V R 35/08 und V R 18/10) (weiterlesen …)
Vier Jahre beträgt die Abgabefrist für eine freiwillige Steuererklärung
Mittwoch, 10. August 2011
Wer freiwillig eine Steuererklärung erstellt und abgeben möchte, der hat dazu vier Jahre Zeit, dies wurde unlängst vom Bundesfinanzhof entschieden. Die ausgiebige Diskussion um die Länge der Abgabefrist ist somit endgültig abgeschlossen.
Die Diskussion drehte sich darum ob man für eine freiwillige Steuererklärung nicht nur vier, sondern sieben Jahre Zeit habe, dies würde der verlängerten Festsetzungsfrist entsprechen, sofern Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Aus Gründen der Gleichberechtigung hätte man dies wohl rechtfertigen und die Fristen vereinheitlichen können. Dazu sah der BFH aber keinen Anlass (BFH, Urteil vom 14.4.2011, Az. VI R 53/10).
QUELLE: www.steuertipps.de
Der Bundesfinanzhof sagt: Der Soli bleibt
Freitag, 22. Juli 2011Als der Solidaritätszuschlag seinerzeit ins Leben gerufen wurde, war die Einsicht ob dieser Maßnahme in der Bevölkerung noch weitestgehend vorhanden. Dies sieht allerdings heute durchaus anders aus. Seit nunmehr zwanzig Jahren, der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, kostet uns unsere Solidarität sehr viel Geld. Kaum ein Steuerzahler wird 1991 gedacht haben das Wir auch noch zwanzig Jahre später weiterzahlen müssen. Immerhin war ja schon 1993 und 1994 Pause für den Solidaritätszuschlag, allerdings wurde dieser dann 1995 wieder eingeführt. Eine Rechtsanwältin und eine GmbH klagten gegen den Soli, der BFH ist allerdings der Meinung, dass der Soli weiterhin seine Berechtigung hat und somit bleiben muss.
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