Mit ‘bewegliches Wirtschaftsgut’ getaggte Artikel
Das Finanzgericht Köln hat Computer Software, wie zum Beispiel die Programme zum Ausfüllen der Steuererklärung, als bewegliches Wirtschaftsgut eingestuft und damit neue steuerliche Gestaltungsspielräume geschaffen. Das in diesem Prozess unterlegene Finanzamt zog daraufhin vor den Bundesfinanzhof.
Es wäre zu hoffen gewesen, dass der BFH seine bisherige Rechtsauffassung ändert und zumindest auf Datenträgern gespeicherte Software künftig als bewegliches Wirtschaftsgut behandeln würde. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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