Sofern Steuern aus dem Betriebsvermögen gezahlt wurden, gilt die gleiche Bedingung wie bei zu hohen Entnahmen aus anderen Gründen
Wer dem Finanzamt bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer ein Schnippchen schlagen will und kurz vor der Übertragung hohe Entnahmen aus dem Betrieb tätig, um so den zu vererbenden Wert zu senken, der hat die Rechnung ohne das Finanzamt gemacht. (weiterlesen …)

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